Angebotstext bei eBay: Nachträgliche Änderungen erlaubt?
Produktfoto und Angebotstext auf Plattformen wie Amazon und eBay haben in letzter Zeit immer wieder für Ärger für Online-Händler gesorgt. Erst kürzlich urteilte ein Gericht, dass Produktfotos in der Regel nicht mehr als den Lieferumfang zeigen dürfen. Auch der Angebotstext sollte nicht nur verständlich geschrieben sein, sondern auch nur das aufführen, was tatsächlich in der Lieferung enthalten ist. Wie steht es um nachträgliche Änderungen im Angebotstext bei Auktionen wie auf eBay? Das hatte jetzt das Amtsgericht Dieburg zu entscheiden.