Kontaktdaten im Onlineshop: EuGH vor wichtiger Entscheidung

Kontaktdaten im Onlineshop: EuGH vor wichtiger Entscheidung

3 Klicks und die Ware ist bestellt: Online-Shopping macht Einkaufen zum Kinderspiel. Haben Verbraucher aber Fragen zu einem Produkt, ist der stationäre Handel klar im Vorteil: Kunden können hier einfach in den Laden vor Ort gehen und einen Mitarbeiter aufsuchen. Onlineshops dagegen geben oftmals nur die Kontaktdaten an, die sie selbst für komfortabel halten. Das Resultat: Kunden müssen sich mit Live-Chats oder Rückrufoptionen herumschlagen, um Händler zu kontaktieren. Der EuGH wird dazu bald ein Machtwort sprechen und festlegen, welche Kontaktmöglichkeiten Shopbetreiber angeben müssen. Wie ist die derzeitige gesetzliche Lage?

0180-Nummern: Als Kundenhotline nicht mehr erlaubt

0180-Nummern: Als Kundenhotline nicht mehr erlaubt

Fast jeder Verbraucher kennt das Dilemma: Nicht alle Produkte, die man online erworben hat, funktionieren dann zuhause immer genau so, wie man es gern hätte. Dann helfen oft nur 0180-Nummern weiter, um zusammen mit dem Händler das Problem zu lösen. Das Ärgerliche daran: Diese Kundenhotlines können durch ihre mitunter hohen Preise schnell zu einer Kostenfalle für Verbraucher werden. Das hat der EuGH jetzt in einem aktuellen Urteil verboten.