Bundesgerichtshof: Ist ein Opt-In für mehrere Werbekanäle erlaubt?

Bundesgerichtshof: Ist ein Opt-In für mehrere Werbekanäle erlaubt?

Wollen Online-Händler ihren Kunden Werbung zuschicken, müssen sie strenge gesetzliche Anforderungen erfüllen. Dabei haben zahlreiche Urteile in den letzten Jahren gezeigt: Versenden Shopbetreiber werbliche Mails an Verbraucher, ohne dass diese dazu eingewilligt haben, drohen ihnen teure wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Klagen. Bei den zahlreichen verschiedenen Kanälen, die Händler nutzen, fragen sich jedoch viele: Wie viele Einwilligungen des Kunden brauche ich eigentlich? Diese Frage hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil beantwortet. Worauf sollten Händler achten?

E-Mail-Werbung: BGH erschwert rechtssichere Einwilligung

E-Mail-Werbung: BGH erschwert rechtssichere Einwilligung

Ungewollte E-Mail-Werbung sorgt immer wieder für Ärger. Sowohl bei den Kunden als auch dann beim Versender vor Gericht. Dass es Händler hierbei nicht einfach haben, haben bereits zahlreiche Urteile gezeigt und das Verschicken von Werbemails zusätzlich erschwert. Der BGH setzt jetzt noch einen drauf und macht eine rechtssichere Einwilligung noch etwas komplizierter. Worauf müssen Händler künftig achten?