DSGVO: Einwilligungen von Usern unter 16 Jahren sind nicht gültig
Wenn Nutzer den Newsletter abonnieren, ein Kundenkonto eröffnen oder eine Bestellung abschicken, müssen sie stets ihr Einverständnis geben, dass Shopbetreiber ihre Daten verarbeiten. Wollen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dies ab dem 25. Mai vornehmen, macht ihnen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Strich durch die Rechnung. Sie dürfen dann nur noch in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen, wenn ihre Eltern dem zugestimmt haben. Was sollten Händler jetzt wissen?