Gesetzesänderung für AGB: Textform ersetzt Schriftform

Gesetzesänderung für AGB: Textform ersetzt Schriftform

Kündigungen von Verträgen waren für Verbraucher bisher immer mit Aufwand verbunden: Aufsetzen, unterschreiben, ausdrucken, eintüten und abschicken. Durch eine aktuelle Gesetzesänderung für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird das für künftig geschlossene Verträge einfacher. Worauf müssen Händler und Diensteanbieter jetzt achten? Und was ändert sich für Verbraucher? Wir klären die entscheidenden Fragen.

Virtuelles Hausrecht: Können Händler unerwünschte Bestellungen verbieten?

Virtuelles Hausrecht: Können Händler unerwünschte Bestellungen verbieten?

Nicht alle Konsumenten sind bei Online-Händlern gern als Käufer gesehen. Hohe Retourquoten, ausbleibende Zahlungen und nicht zufriedenzustellende Kunden kosten Webshop-Betreiber Zeit und Geld, so dass sie in einigen Fällen gut auf diese verzichten könnten. Was können Shopbetreiber also tun? Im Gegensatz zu stationären Händlern können sie nicht einfach bestimmten Kunden ein Hausverbot aussprechen. Verfügen Online-Händler über ein virtuelles Hausrecht, das unerwünschte Bestellungen verbieten lässt?

Inaktive Shops: Vorsicht vor unzulässigen AGB-Klauseln

Inaktive Shops: Vorsicht vor unzulässigen AGB-Klauseln

Auch wenn der Online-Handel nach wie vor boomt, nicht alle Händler schreiben schwarze Zahlen. Die Konkurrenz am Markt ist groß, so dass nicht wenige Webshop-Betreiber mit schlechten Absatzzahlen kämpfen oder ihren Shop gar schließen müssen. Hin und wieder sind...