Weiterempfehlungsfunktion von Amazon: Abmahnfalle für Händler

Weiterempfehlungsfunktion von Amazon: Abmahnfalle für Händler

Die Weiterempfehlungsfunktion auf Amazon ist sowohl für den Marketplace selbst als auch für dort aktive Händler ein praktisches Feature, da beide auf diese Weise keine Empfehlungen, sprich Werbung, potenziellen Kunden zuschicken müssen (und dürfen), sondern dies selbst von anderen Verbrauchern vorgenommen wird. Amazon-Kunden können so Dritte per E-Mail auf ein Angebot aufmerksam machen. Die Funktion ist auf der Verkaufsplattform fest implementiert und kann von Verkäufern nicht ausgestellt werden.

Künstliche Verknappung: Rechtlich zulässig oder wettbewerbswidrig?

Künstliche Verknappung: Rechtlich zulässig oder wettbewerbswidrig?

In Onlineshops, auf Hotelportalen und Flugbuchungsplattformen finden User oft Angaben über die noch verfügbare Anzahl der Produkte bzw. Zimmer oder Sitzplätze („Nur noch 2 Artikel verfügbar“). Insbesondere in Kombination mit der Angabe, wie viele andere Kunden sich gerade das Angebot ebenfalls anschauen („36 Kunden schauen sich dieses Produkt gerade an“), erzeugt die künstliche Verknappung eine gewisse Art von Druck, möglichst schnell kaufen bzw. buchen zu müssen. Wie steht es um die Zulässigkeit derartiger Marketing-Tricks? Ist die künstliche Verknappung erlaubt oder wettbewerbswidrig?

Unterlassungserklärung: Auch bei falschem Inhalt verbindlich?

Unterlassungserklärung: Auch bei falschem Inhalt verbindlich?

Immer wieder werden Online-Händler mit Abmahnungen und damit verbundenen Unterlassungs-erklärungen konfrontiert. Shopbetreiber fragen sich nicht selten, wie darauf zu reagieren ist. Ein aktuelles Urteil zeigt: Eine Unterlassungserklärung sollte vor allem gründlich gelesen und auf die inhaltliche Richtigkeit überprüft werden, bevor diese unterschrieben wird.

Facebook Like-Button: Abmahnungen durch Verbraucherzentrale

Facebook Like-Button: Abmahnungen durch Verbraucherzentrale

Die Vernetzung des eigenen Onlineshops mit sozialen Kanälen mittels Social Plugins gilt heute als Standard im E-Commerce. Einige Unternehmen wollen Usern den Weg hin zum Like verkürzen und bieten daher auf ihrer Seite nicht einen einfachen Link zur eigenen Facebook-Fanpage, sondern integrieren einen Facebook Like-Button, der ohne Umwege direkt ein Like vergeben lässt. Dass es sich hierbei um einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht handelt, zeigte jetzt die Verbraucherzentrale NRW auf, indem exemplarisch sechs Unternehmen für diese Praktik abgemahnt wurden. Was müssen Online-Händler also bei der Einbindung des Facebook Like-Buttons beachten, um eine Abmahnung zu vermeiden?