Während viele Online-Händler bereits auf das neue europäische Zahlungssystem SEPA umgestellt haben, ist bei einigen Webshops der Umstellungsprozess noch nicht abgeschlossen. Aufgrund der insgesamt nur schleppend fortschreitenden Umstellung hat die EU-Kommission daher nun entschieden, die Übergangsfrist zu verlängern. So endet die Frist nicht mehr wie geplant am 1. Februar 2014, sondern am 1. August 2014. Bis zu dieser Deadline sind also noch Überweisungen in den landeseigenen Systemen möglich.
Die Entscheidung zu einer Verlängerung der Übergangsfrist soll eventuellen Zahlungsunterbrechungen vorbeugen. Die EU-Kommission verwies darauf, dass die Umstellung noch nicht weit genug fortgeschritten sei, um einen reibungslosen Übergang auf das neue europäische Zahlungssystem SEPA zu ermöglichen.
SEPA: Zahlreiche Aufgaben für Online-Händler
Aktuell bieten fast 40 Prozent der Onlineshops in Deutschland eine Zahlung per Lastschrift an, da dieses Payment-Modell zu den beliebtesten bei Verbrauchern gehört. Knapp jeder zweite Kunde wählt Lastschrift als Zahlungsart beim Online-Shopping. Wollen Onlineshops also diese gefragte Payment-Variante beibehalten, um keine Umsatzverluste zu riskieren, müssen sie von der klassischen Lastschrift auf die SEPA-Lastschrift umstellen. Dazu müssen Händler die notwendigen technischen Änderungen an ihrem Onlineshop bzw. an der Zahlungsschnittstelle vornehmen. Unter anderem gilt es, Bankverbindungen von Bestandskunden zu konvertieren sowie Zahlungsformulare, Check-Out-Prozesse und Schnittstellen zu Payment-Service-Providern anzupassen und zu aktualisieren. Der Arbeits- und Zeitaufwand, den all die Schritte hin zu SEPA verlangen, zeigen, warum die Umstellung bei einigen Händlern noch nicht abgeschlossen ist.
SEPA: Single Euro Payments Area
SEPA, kurz für Single Euro Payments Area, berührt in seinem Geltungsbereich über das Lastschriftverfahren hinaus zahlreiche, weitere Bereiche des Zahlungsverkehrs. SEPA dient der Schaffung und Standardisierung eines EU-weiten, einheitlichen Zahlungsverkehrsraumes und soll Euro-Zahlungen jeder Art vereinfachen. Zusätzlich soll ein kostengünstiger Zahlungsverkehr über die Landesgrenzen hinaus ermöglicht werden, damit Bankkunden kein Nachteil zu Zahlungsprozessen im Inland entsteht.
Eine Vereinheitlichung der Zahlungsräume heißt technisch einheitliche Standards, organisatorisch einheitliche Abläufe sowie rechtlich einheitliche Regelungen in den Staaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie der Schweiz und Monaco. Daraus entstehen zahlreiche Vorteile im Zahlungsverkehr, die insgesamt 33 Länder mit 500 Millionen Einwohnern und damit ca. 87,5 Milliarden Transaktionen betreffen, wie der European Payments Council herausgefunden hat. In der Praxis ändern sich dabei die Zahlungsvorgänge Lastschrift, Überweisungen und Kartenzahlungen über das elektronische Lastschriftverfahren. Kreditkartenzahlungen sind dagegen von SEPA nicht betroffen. Die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen werden abgeschafft und durch neue internationale Kontonummern, den IBAN, ersetzt.