Verbraucher konnten sich lange nicht mit der Idee anfreunden, ihre Lebensmittel online zu kaufen. Mittlerweile hat sich das geändert: Mehr und mehr Konsumenten wollen nicht mehr nach Feierabend an überfüllten Kassen anstehen und schwere Tüten nach Hause tragen. Sie bestellen daher bei Online-Supermärkten wie Amazon Fresh und Allyouneedfresh. Den Datenschutz nehmen die Anbieter bisher jedoch noch nicht allzu ernst. Das hat jetzt die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch herausgefunden. Welche Mängel müssen Verbraucher derzeit hinnehmen?
Das hat Foodwatch getestet
Verbraucher können aus einer Vielzahl von Dienstleistern wählen, um sich frische Ware ins Haus kommen zu lassen. Foodwatch hat die Anbieter Bringmeister (Edeka), Mytime (Rewe), Allyouneedfresh und Amazon Fresh unter die Lupe genommen. Dafür bestellte die Organisation bei jedem der Online-Supermärkte 21 verschiedene Produkte, darunter Gemüse, Obst und Tiefkühlware.
Online-Supermärkte mit mangelhaftem Datenschutz
Kunden, die bei den getesteten Online-Supermärkten bestellen wollen, müssen jede Menge von sich preisgeben. So fragen die Unternehmen bei der Registrierung mehr Daten von ihnen ab als sie für Bestellung und Lieferung benötigen. Das entspricht nicht deutschen Datenschutzbestimmungen. Diese geben vor, dass Webseitenbetreiber nur die Daten abfragen dürfen, die wirklich für einen Vertragsschluss und die Erfüllung notwendig sind. Das Ziel der Online-Supermärkte ist dabei klar: Sie wollen möglichst viele Daten sammeln, um schnell ein umfangreiches Profil ihrer Einkäufer zur Verfügung zu haben. Das bestätigt auch der Einsatz zahlreicher Tracker auf den Webseiten. So verwenden alle untersuchten Online-Supermärkte verschiedene Tracker, um das Verhalten der User genau zu überwachen und auszuwerten.
AGB unzulässig
Darüber hinaus stießen den Testern vor allem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sauer auf. So sollen Kunden laut der AGB von Rewe bei Lieferungen an der Haustür die Zutaten und Nährwerte der Ware überprüfen. Zusätzlich übernimmt das Unternehmen keine Haftung für die auf der Webseite angegebenen Informationen. Datenschützer stufen das als schlichtweg unerlaubt ein.
Online-Supermärkte mit Kennzeichnungsmängeln
Neben dem unzureichenden Datenschutz müssen Verbraucher bei den Anbietern auch Kennzeichnungsmängel hinnehmen. Foodwatch konnte bei vier von fünf Lieferungen nicht erkennen, aus welchen Ländern Gemüse und Obst stammen. Auch das schreibt das Gesetz jedoch vor. Kunden müssen diese Angaben schnell und einfach finden können.
Anbieter punkten mit Lieferung und Qualität
Während Verbraucher vor einigen Jahren vor allem bemängelten, dass sie bei Online-Bestellungen nicht die Qualität von Obst und Gemüse überprüfen könnten, zeigen die aktuellen Tests von Foodwatch: Kunden müssen sich diesbezüglich keine Sorgen machen. Denn: Die Qualität der gelieferten Produkte war bis auf wenige Ausnahmen zufriedenstellend. Auch die Lieferung erwies sich als kundenfreundlich: Die Produkte kamen vollständig und pünktlich beim Kunden an. Alle Ergebnisse der Studie finden Sie auf der Webseite von Foodwatch.
Online-Supermärkte unter Zugzwang
Während sich bereits zahlreiche Onlineshops auf die neue Datenschutzgrundverordnung vorbereitet haben, schlampen viele Online-Supermärkte noch bei grundlegenden Datenschutzmaßnahmen. Sie sollten diese besser schnell in den Griff bekommen, um sich vor teuren wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zu schützen.