Produkte mit der Bezeichnung Made in Germany stehen für deutsche Markenware, die höchsten Qualitätsansprüchen genügt. Wann dürfen Händler und Hersteller jedoch diesen Slogan überhaupt auf ein Produkt drucken? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit es sich um ein Produkt made in Germany handelt? Damit hatte sich jetzt das OLG Hamm zu befassen.

Voraussetzungen für Made in Germany und Deutsche Markenware

In dem Fall hatte ein Kondomhersteller seine Produkte mit den Worten made in Germany sowie deutsche Markenware betitelt. Ein Großteil des Produktionsprozesses erfolgte jedoch nicht in Deutschland, sondern im Ausland. In der Bundesrepublik wurden die Kondome lediglich abschließend befeuchtet, einer Qualitätskontrolle unterzogen sowie verpackt. Erfüllte der Hersteller damit die Voraussetzungen für die Bezeichnungen made in Germany und deutsche Markenware? Ein Interessenverband, der Unternehmen vertrat, die in Deutschland Kondome herstellen und verkaufen, stufte die Aussagen des Herstellers als irreführend und damit wettbewerbswidrig ein, weshalb dieser zur Unterlassung aufforderte. Der Hersteller kam der Aufforderung allerdings nicht nach und verkaufte seine Produkte weiter mit den Aufdrucken made in Germany und deutsche Markenware.

Der Fall landete letztendlich vor dem OLG Hamm. Das Oberlandesgericht Hamm stimmte in seinem Urteil dem Interessenverband zu und gab damit dem Unterlassungsbegehren statt. In seiner Entscheidung verwies das Gericht darauf, dass potenzielle Kunden aufgrund der Bezeichnungen davon ausgehen können, dass die Kondome gänzlich oder zumindest im Wesentlichen in der Bundesrepublik produziert worden sind. Daraus schließen Verbraucher, dass es sich bei dem Produkt um eine hohe Qualität handeln muss. Da die Kondome jedoch hauptsächlich im Ausland produziert werden, wird der Kunde damit in seiner Erwartungshaltung enttäuscht, weshalb die Werbeaussagen made in Germany und deutsche Markenware irreführend und damit unzulässig sind. Die Argumentation des Herstellers, die in Deutschland vollzogenen Produktionsschritte würden ausreichen, um die Bezeichnungen zu verwenden, überzeigte das OLG nicht. Dabei verwies es darauf, dass das Befeuchten, das Verpacken und die Qualitätskontrolle keine wesentlichen Herstellungsschritte darstellen.

Fazit: Made in Germany erfordert Produktion in Deutschland

Händler und Hersteller, die ihre Produkte mit den Bezeichnungen made in Germany oder deutsche Markenware bewerben, sollten darauf achten, dass die wesentlichen Produktionsschritte in Deutschland erfolgen. Verpackungsprozesse oder Qualitätskontrollen sind dabei nicht als wesentliche Herstellungsschritte einzustufen.