Aufgrund der dauerhaft hohen Strompreise ist der Energieverbrauch beim Kauf eines Elektrogeräts einer der entscheidenden Kauffaktoren. Während der Einzelhandel bereits lange dazu verpflichtet ist, durch das EU-Energielabel und Produktinformationsblätter auf die Energieeffizienzklasse hinzuweisen, ist der Online-Handel erst seit diesem Jahr angehalten, seine Produkte im Shop mit der entsprechenden Kennzeichnung zu versehen. Wie kommen Händler online und offline den gesetzlichen Anforderungen nach? Finden Verbraucher an kennzeichnungspflichtigen Elektrogeräten alle vorgeschriebenen Energiehinweise?
EU-Energielabel: Mangelhafte Aufklärung über Energieverbrauch
Eine aktuelle Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zeigt jetzt: Zahlreiche Produkte sind mangelhaft gekennzeichnet und klären Verbraucher nicht über den Energieverbrauch auf. Untersucht wurden im September und Oktober 40 Einzel- und Online-Händler, mit insgesamt knapp 10.000 Haushaltsgeräten.
Im Einzelhandel erwies sich jedes vierte Produkt als mangelhaft gekennzeichnet, so dass Verbraucher an diesen Elektrogeräten keine oder nur unzureichend aufklärende EU-Energielabel oder Info-Plaketten fanden. Online-Händler kommen ihrer Pflicht deutlich besser nach: So fand die Studie hier nur bei jedem siebenten Elektrogerät eine falsche oder mangelhafte Kennzeichnung. Im Vergleich zu einer Untersuchung vom April dieses Jahres zeigt sich damit eine deutliche Verschlechterung. Zum damaligen Zeitpunkt wies lediglich jedes elfte Produkt in Onlineshops eine unzureichende Aufklärung über den Energieverbrauch auf.
Ratgeber zum Verkauf von Elektrogeräten
Eine falsche oder unzureichende Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten erschwert nicht nur Verbrauchern die Entscheidung für das richtige Produkt, sondern kann auch zu einer Abmahnung führen. Das EU-Energielabel ist besonders dann enorm wichtig, wenn eine individuelle Beratung, wie oft beim Online-Kauf, nicht möglich ist. Fehlende Angaben zur Energieeffizienz werden daher von Wettbewerbszentralen und auch Konkurrenten nicht selten mit einer Abmahnung abgestraft.
Händlern empfiehlt es sich daher, den auferlegten Kennzeichnungspflichten nachzukommen und Verbrauchern so einen transparenten Energieeffizienzvergleich zu ermöglichen. Für einen besseren Überblick über die genauen Anforderungen und Pflichten für Händler beim Verkauf von Elektrogeräten hat der Händlerbund einen Ratgeber verfasst, der kostenlos heruntergeladen werden kann.