Mit dem Ziel, Userdaten im Netz besser zu schützen, ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai letzten Jahres an den Start gegangen. Ein gutes halbes Jahr später stellt sich nun die Frage: Verstehen Nutzer die DSGVO und machen sie von ihrem Recht Gebrauch? Und mussten Unternehmen und Händler bereits Bußgelder für einen DSGVO-Verstoß bezahlen?

So viele Beschwerden gab es durch die DSGVO

Bereits die ersten Wochen der DSGVO haben gezeigt, dass Nutzer von ihrem neuen Recht Gebrauch machen. Die Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Bundes und der Länder gaben an, deutlich mehr Beschwerden erhalten zu haben. Insgesamt gingen bis Anfang September gut 6.000 Meldungen zu Datenschutzverstößen bei ihnen ein.

So viele Beschwerden gab es europaweit

Doch nicht nur in Deutschland ist die Zahl der Datenschutzbeschwerden gestiegen. So gab es europaweit bis Ende September knapp 19.000 Beschwerden, die sich auf Datenschutzverletzungen bezogen. Dabei kamen auch mehr als 500 grenzüberschreitende Fälle vor. Das betont noch einmal, wie sehr User die DSGVO angenommen haben und wissen, wie sie das Gesetz für sich nutzen können.

Verbraucher nehmen DSGVO an

Diese Zahlen zeigen eindeutig: Verbraucher in ganz Europa haben den Zweck und die Funktionsweise der DSGVO verstanden und machen von ihrem Recht Gebrauch. Das heißt auch: Das Ziel, mit dem das neue europäische Gesetz geschaffen wurde, wird erreicht.

Mussten Unternehmen Bußgelder bezahlen?

Die Datenschutz-Grundverordnung war vor ihrem Start vor allem in der Kritik, weil sie hohe Bußgelder für Datenschutzverstöße versprach. Abhängig vom Jahresumsatz sollen so Bußgelder in Millionenhöhe möglich sein. In der Praxis haben Gerichte das bisher jedoch noch nicht verhängt. Im Gegenteil: In Deutschland gab erst eine Bußgeldstrafe, die für einen datenschutzrechtlichen Verstoß ausgesprochen wurde. Dabei musste das Chatportal Knuddels eine Strafe in Höhe von 20.000 Euro zahlen, weil es die Passwörter seiner User auf seinem Server im Klartext gespeichert hatte und diese bei einem Hack entwendet und veröffentlicht wurden.

Fazit

Unternehmen und Händler müssen nach wie vor keine Angst vor Bußgeldern in Millionenhöhe haben. Es gab seit Mai 2018 jedoch zahlreiche Abmahnungen, die für Datenschutzverstöße ausgesprochen wurden. Damit zeigt sich, dass nicht nur Verbraucher das neue Gesetz annehmen, sondern die neuen Gesetze auch in der Praxis greifen.