Online-Supermärkte: Datenschutz mangelhaft

Online-Supermärkte: Datenschutz mangelhaft

Verbraucher konnten sich lange nicht mit der Idee anfreunden, ihre Lebensmittel online zu kaufen. Mittlerweile hat sich das geändert: Mehr und mehr Konsumenten wollen nicht mehr nach Feierabend an überfüllten Kassen anstehen und schwere Tüten nach Hause tragen. Sie bestellen daher bei Online-Supermärkten wie Amazon Fresh und Allyouneedfresh. Den Datenschutz nehmen die Anbieter bisher jedoch noch nicht allzu ernst. Das hat jetzt die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch herausgefunden. Welche Mängel müssen Verbraucher derzeit hinnehmen?

Bundesgerichtshof: Ist ein Opt-In für mehrere Werbekanäle erlaubt?

Bundesgerichtshof: Ist ein Opt-In für mehrere Werbekanäle erlaubt?

Wollen Online-Händler ihren Kunden Werbung zuschicken, müssen sie strenge gesetzliche Anforderungen erfüllen. Dabei haben zahlreiche Urteile in den letzten Jahren gezeigt: Versenden Shopbetreiber werbliche Mails an Verbraucher, ohne dass diese dazu eingewilligt haben, drohen ihnen teure wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Klagen. Bei den zahlreichen verschiedenen Kanälen, die Händler nutzen, fragen sich jedoch viele: Wie viele Einwilligungen des Kunden brauche ich eigentlich? Diese Frage hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil beantwortet. Worauf sollten Händler achten?

Amazon Dash Button: Gericht erklärt Bestellungen per Knopfdruck für unzulässig

Amazon Dash Button: Gericht erklärt Bestellungen per Knopfdruck für unzulässig

Als Amazon 2016 hierzulande den Dash Button auf die Kunden losließ, war der Aufschrei der Verbraucherschützer groß. Denn: Die Arbeitsweise des innovativen Knopfes entspricht nicht den deutschen Gesetzesanforderungen. Bisher gab es jedoch keine Rechtsprechung dazu. Das ist jetzt jedoch vorbei. Das Landgericht München hat den Button für unzulässig erklärt. Ist Amazons Innovation bald Geschichte?

Kontaktdaten im Onlineshop: EuGH vor wichtiger Entscheidung

Kontaktdaten im Onlineshop: EuGH vor wichtiger Entscheidung

3 Klicks und die Ware ist bestellt: Online-Shopping macht Einkaufen zum Kinderspiel. Haben Verbraucher aber Fragen zu einem Produkt, ist der stationäre Handel klar im Vorteil: Kunden können hier einfach in den Laden vor Ort gehen und einen Mitarbeiter aufsuchen. Onlineshops dagegen geben oftmals nur die Kontaktdaten an, die sie selbst für komfortabel halten. Das Resultat: Kunden müssen sich mit Live-Chats oder Rückrufoptionen herumschlagen, um Händler zu kontaktieren. Der EuGH wird dazu bald ein Machtwort sprechen und festlegen, welche Kontaktmöglichkeiten Shopbetreiber angeben müssen. Wie ist die derzeitige gesetzliche Lage?

Payment: Zusatzgebühren für Zahlungsmittel nicht mehr zulässig

Payment: Zusatzgebühren für Zahlungsmittel nicht mehr zulässig

Händler konnten bisher frei wählen, ob sie ihren Kunden eine Gebühr für ihre angebotenen Zahlungsmittel auferlegen. Seit dem 13. Januar ist das jedoch durch die Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie verboten. Shopbetreiber dürfen jetzt kein Entgelt mehr für die gängigsten Payment-Varianten verlangen. Was müssen sie beachten? Und was heißt das neue Gesetz für Verbraucher?