Liefertermin: Händler dürfen „bald verfügbar“ nicht verwenden

Liefertermin: Händler dürfen „bald verfügbar“ nicht verwenden

Ist Ware (noch) nicht verfügbar, stehen Händler vor der Herausforderung, Kunden trotzdem für das Produkt zu interessieren und mit einem realistischen Liefertermin anzusprechen. Bereits im Oktober 2014 hatte das Oberlandesgericht (OLG) München festgestellt, dass Angaben wie „voraussichtlich“ und „in der Regel“ dabei nicht erlaubt sind. Jetzt hat das OLG entschieden: Auch die Angabe „bald verfügbar“ ist nicht erlaubt. Worauf sollten Shop-Betreiber achten?

DSGVO: Abmahngebühren bald nicht mehr erlaubt?

DSGVO: Abmahngebühren bald nicht mehr erlaubt?

Auch wenn Händler zwei Jahre Zeit hatten, ihren Onlineshop den Anforderungen der am 25. Mai in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzupassen, sind viele dem bis heute noch nicht nachgekommen. Das hatte bereits Folgen. So haben viele Unternehmen in Deutschland eine Abmahnung erhalten. Die Politik hatte jedoch vor dem Start der DSGVO versprochen, dass es keine Abmahnwelle geben wird. Die CDU will daher jetzt einschreiten. Was hat die Union vor?

DSGVO: Das müssen Shop-Betreiber zur Sendungsverfolgung wissen

DSGVO: Das müssen Shop-Betreiber zur Sendungsverfolgung wissen

Seit dem 25. Mai sind die Daten von Usern im Web ein gutes Stück besser geschützt. Für Shop-Betreiber bedeutet die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor allem jede Menge Arbeit. Dabei müssen sie sich auch Gedanken machen, wie sie Kunden weiter den Service der Sendungsverfolgung anbieten wollen. Denn: Die DSGVO schreibt vor, dass Shop-Betreiber die E-Mail-Adressen von Kunden nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung an Zusteller weitergeben dürfen. Welche Möglichkeiten haben Händler, um Kunden über den Verlauf ihres Paketes zu informieren?

Payment: Müssen Händler Lastschrift-Zahlungen von ausländischen Konten akzeptieren?

Payment: Müssen Händler Lastschrift-Zahlungen von ausländischen Konten akzeptieren?

Gehen Bestellungen aus dem Ausland ein, können Händler frei entscheiden, ob sie ihr Produkt über die Grenzen von Deutschland hinaus verschicken wollen. Was aber, wenn der Kunde in Deutschland wohnt, die Zahlung jedoch von einem ausländischen Konto kommen soll. Dürfen Händler hier „Nein“ sagen? Darüber hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden.

DSGVO: Einwilligungen von Usern unter 16 Jahren sind nicht gültig

DSGVO: Einwilligungen von Usern unter 16 Jahren sind nicht gültig

Wenn Nutzer den Newsletter abonnieren, ein Kundenkonto eröffnen oder eine Bestellung abschicken, müssen sie stets ihr Einverständnis geben, dass Shopbetreiber ihre Daten verarbeiten. Wollen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dies ab dem 25. Mai vornehmen, macht ihnen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Strich durch die Rechnung. Sie dürfen dann nur noch in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen, wenn ihre Eltern dem zugestimmt haben. Was sollten Händler jetzt wissen?