Die Erstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt für Onlineshops nicht selten eine Herausforderung dar. Rechtliche Details können meist nur von Rechtsanwälten so formuliert werden, dass sich Klauseln im Nachhinein nicht als unzulässig erweisen. Da jedoch nicht alle Webshops über die finanziellen Mittel verfügen, die AGB professionell erstellen zu lassen, kommt es immer wieder zu Abmahnungen aufgrund unzulässiger AGB Klauseln. Erst kürzlich hatte sich der BGH mit einem derartigen Fall zu beschäftigen.
Möbelversandhaus mit unzulässigen AGB Klauseln?
Ein Möbelversandhaus verwendete in seinen AGB eine Klausel, die darauf verwies, dass das Unternehmen nur für die „rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen“ verantwortlich sei und „für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen“ nicht hafte. Diese Klausel hielt ein Verbraucherschutzverband für rechtlich unzulässig und klagte daher gegen den Betreiber des Möbelversandhauses. Das Landgericht Ellwangen gab der Klage statt, die vor dem OLG Stuttgart eingelegte Berufung hatte jedoch Erfolg. Dagegen legte wiederum der Verbraucherschutzverband Revision ein, so dass abschließend der BGH über den Fall entscheiden musste. Dürfen also AGB Klauseln eines Möbelversandhauses die Haftung des Händlers für Lieferverzögerungen durch das Transportunternehmen ausschließen?
AGB Klausel des Möbelversandhauses unzulässig
Der BGH stufte die AGB Klausel des Möbelversandhauses als unzulässig ein. Das Unternehmen biete neben der Lieferung auch die Montage der bestellten Möbel an. Bei dieser Leistung handele es sich jedoch um eine Bringschuld, weshalb sie nur beim Kunden erbracht werden kann. Daher stelle eine AGB Klausel, nach der nur die rechtzeitige und ordnungsgemäße Lieferung der Ware an das Logistikunternehmen geschuldet ist, eine Benachteiligung des Kunden dar und sei daher unangemessen, gemäß §307 BGB.
Darüber hinaus schloss das Möbelversandhaus in seinen AGB Klauseln auch die Haftung für ein Verschulden des Transportunternehmens als sein Erfüllungsgehilfe aus. Auch dies wurde vom Gericht als unzulässig eingestuft, da das Transportunternehmen als Erfüllungsgehilfe für das Möbelversandhaus agiere, da es bei der Erfüllung eines Vertrages helfe. Die AGB Klausel wurde vom BGH daher aus mehreren Gründen als unzulässig bewertet, weshalb der Betreiber des Möbelversandhauses diese nicht mehr verwenden durfte.
AGB Klauseln von Anwalt erstellen und überprüfen lassen
Dieser Fall weist erneut die enorme Signifikanz korrekter AGB Klauseln auf. Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen Kunden nicht unzulässig benachteiligen, wollen Händler nicht eine Abmahnung riskieren. Eine Erstellung und Überprüfung der AGB durch einen Rechtsanwalt sei Onlineshops daher geraten.