Was ist ein Impressum?
Ein Impressum ist eine gesetzlich vorgeschriebene Angabe auf Webseiten, die wichtige Informationen über den Betreiber der Seite enthält. Es dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit, indem es Besuchern und Geschäftspartnern ermöglicht, den verantwortlichen Anbieter zu identifizieren und bei Bedarf zu kontaktieren.
Es bestehen verschiedene rechtliche Anforderungen an ein Impressum. In Deutschland ist das Impressum Pflicht, insbesondere für Unternehmen, Vereine und Dienstleister, die im Internet geschäftlich aktiv sind. Es muss in leicht auffindbarer Form auf der Website hinterlegt sein und unter anderem Name, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten des Betreibers enthalten.
Gesetzliche Anforderungen an das Impressum
Für das Impressum gelten hauptsächlich zwei Rechtsvorschriften: das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und der Medienstaatsvertrag (MStV).
Das DDG regelt die Impressumspflicht für Betreiber von Webseiten, Online-Shops und anderen telemedialen Diensten. Es verlangt die Angabe von Informationen wie Namen und Anschrift des Anbieters, Kontaktmöglichkeiten und weitere relevante Details wie Registereintragungen. Der RStV betrifft insbesondere Anbieter von audiovisuellen Inhalten und ergänzt die Vorgaben des DDG. Beide Gesetze zielen darauf ab, Transparenz und rechtliche Verantwortlichkeit sicherzustellen.
Durch die rechtlichen Anforderungen muss das Impressum dabei bestimmte Pflichtangaben beinhalten, zum Beispiel:
- Den vollständigen Namen und die Anschrift des Betreibers (kein Postfach).
- Kontaktmöglichkeiten wie eine E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
- Falls vorhanden: Angaben zum Handelsregister, die Registernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Es ist wichtig, dass das Impressum leicht auffindbar und dauerhaft erreichbar ist. Diese Regelungen gelten für alle geschäftlich betriebenen Webseiten, um Transparenz und rechtliche Verantwortlichkeit sicherzustellen.
Muss das Impressum in einer bestimmten Sprache verfasst sein?
Es gibt keine spezifischen gesetzlichen Vorschriften, die eine bestimmte Sprache für das Impressum vorschreiben. Dennoch gilt in Deutschland das Prinzip der Verständlichkeit für die Nutzer. Das bedeutet, dass das Impressum in der Sprache verfasst sein muss, die für die Zielgruppe des Angebots verständlich ist.
Für internationale Webseiten oder Webseiten mit einer international ausgerichteten Zielgruppe kann es sinnvoll sein, das Impressum zusätzlich in anderen Sprachen bereitzustellen, aber das ist keine gesetzliche Pflicht.
Sind die Impressumsvorschriften in jedem Land gleich?
Die Impressumsvorschriften unterscheiden sich von Land zu Land, auch wenn es in vielen Ländern ähnliche Anforderungen gibt. In Europa ergibt sich die Impressumspflicht dabei aus Art. 5 Abs. 1 der E-Commerce-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr 2000/ 31/ EG. Das heißt beispielsweise auch in Österreich, Frankreich oder der Schweiz ist ein Impressum anzugeben.
In den USA gibt es dagegen keine bundesweit einheitlichen Impressumsvorschriften. Die Anforderungen können je nach Bundesstaat und Art des Unternehmens variieren. Häufig werden die Angaben in den „Terms of Service“ oder „Privacy Policy“ bereitgestellt.
Impressum: Postfach statt Anschrift erlaubt?
[Eigentlich sollten die Basics für ein rechtskonformes Impressum hinlänglich bekannt sein. Ob aber die Angabe eines Postfachs statt einer Anschrift erlaubt ist, dürften einige Händler sicherlich noch nicht wissen. Dazu durfte sich das Landgericht Traunstein nun in einer Entscheidung äußern. In dem zu behandelnden Fall führte ein Verein auf seiner Webseite im Impressum zwar seinen vollständigen Namen, Telefonnummer, E-Mail und Angaben zum Vereinsregister, eine vollständige Adresse fand sich dort jedoch nicht. Stattdessen gab der Verein ein einfaches Postfach an. Das gefiel der Wettbewerbszentrale überhaupt nicht, weshalb sie den Verein abmahnte.
Dass es sich dabei um einen Verstoß handelt, sah der Verein offensichtlich sofort ein. Denn: Nach Eingang der Abmahnung korrigierte dieser sein Impressum und gab eine konkrete Adresse an. Das Gericht musste dazu also gar nicht mehr urteilen. Was jedoch problematisch war: Der Verein hatte die Abmahnung zurückgewiesen und keine Unterlassungserklärung abgegeben. So landete der Fall, obwohl der Verstoß bereits behoben war, dennoch vor Gericht.]
Im Impressum muss grundsätzlich eine ladungsfähige Adresse bzw. für Unternehmen die Adresse angegeben werden, an der ein Unternehmen seinen Sitz hat und somit persönlich angetroffen werden kann. Eine Postfachadresse im Impressum reicht daher nicht aus, da es die rechtlichen Anforderungen an eine ladungsfähige Anschrift nicht erfüllt.
Im Impressum muss außerdem der medienrechtlich Verantwortliche geführt werden, wenn redaktionelle Inhalte vorhanden sind (z. B. Blogbeiträge). Dann musst du zwingend denNamen des Verantwortlichen eintragen. Diese verantwortliche Person kann eine andere Anschrift haben, aber auch sie muss eine ladungsfähige sein.
Damit eine Adresse als ladungsfähig gilt, musst du dort genannt werden und anzutreffen sein. Co-Working-Spaces erfüllen daher beispielsweise auch diese Anforderungen, virtuelle Büros dagegen nicht, selbst wenn die Post durch ansässige Mitarbeiter weitergeleitet wird.
Sicherheitsaspekte und Datenschutz
Sicherheitsaspekte und Datenschutz sind wichtige Überlegungen beim Erstellen und Verwalten eines Impressums. Denn nicht jeder Unternehmer verfügt automatisch über einen Unternehmenssitz, der sich von seinem Hauptwohnsitz unterscheidet.
Insbesondere Einzelunternehmer, die über keine Geschäftsadresse verfügen, haben Bedenken bezüglich des Impressums, in welchem sie notgedrungen ihre Privatadresse angeben müssen. Da eine Postfachadresse im Impressum nicht möglich ist, kann ein Domizilservice eine Lösung sein.
Bei einer Domiziladresse handelt es sich zunächst um die ladungsfähige Anschrift, die Selbstständige in ihrem Impressum angeben können, wenn man diese Anschrift als Niederlassung betrachten kann. Bei einem Domizilservice wird eine Geschäftsadresse zur Verfügung gestellt, wobei der Anbieter sicherstellt, dass rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Allerdings muss auch dort eine Geschäftstätigkeit stattfinden und es keine reine Pseudo-Adresse sein.
Eine gute Alternative, um als Selbstständiger die private Adresse schützen zu können, ohne gegen gesetzliche Anforderungen zu verstoßen, sind zum Beispiel Coworking-Spaces, also Gemeinschaftsbüros. Diese bieten dir die Möglichkeit, eine sichere Adresse anzugeben, bei der du dennoch anzutreffen bist.
Impressum: Vorsicht vor Abmahngefahr
Impressumspflichten sind ein häufiger Grund für Abmahnungen, da schon kleine Fehler oder unvollständige Angaben zu rechtlichen Konsequenzen führen können. Denn das Impressum ist gesetzlich vorgeschrieben und muss bestimmte Angaben enthalten, um die Identität und Erreichbarkeit des Webseitenbetreibers sicherzustellen. Verstöße gegen diese Pflicht gelten als Wettbewerbsverstoß nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und können von Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbänden abgemahnt werden.
Abmahnungen sind dabei ein gängiges Mittel, um solche Verstöße durch Mitbewerber zu ahnden, da sie für Abmahner mit relativ geringem Aufwand verbunden sind. Dabei entstehen für das abgemahnte Unternehmen häufig hohe Kosten, wenn nicht schnell und rechtssicher reagiert wird.
Zu einem rechtskonformen Impressum gehört zum Beispiel auch eine konkrete Anschrift. Ein Postfach ist nicht ausreichend. Die Entscheidung des Gerichts zeigte dabei vor allem, dass abgemahnte Parteien in jedem Fall eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben müssen. Das gilt auch dann, wenn der Verstoß bereits korrigiert wurde. Ansonsten kommt es, wie in diesem Fall, trotzdem zu einer Gerichtsverhandlung.
Grundsätzlich typische Abmahngründe im Zusammenhang mit dem Impressum sind neben unvollständigen oder falschen Angaben (wie z. B. eine fehlende oder ungenaue Adressangabe bzw. einer Postfachadresse im Impressum) zum Beispiel auch:
- unzureichende Sichtbarkeit und Erreichbarkeit
- Ggf. fehlende oder falsche Angabe auf Social Media
Das Impressum mag auf den ersten Blick eine kleine Formalität sein, birgt jedoch bei Nichteinhaltung der rechtlichen Anforderungen ans Impressum erhebliche rechtliche Risiken. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass ihr Impressum vollständig, korrekt und leicht zugänglich ist, um Abmahnungen zu vermeiden.