Nicht selten marschieren Kunden mit vollem Warenkorb in den Check-out, um dort entsetzt festzustellen, dass ihre favorisierte Zahlungsart zusätzliche Gebühren kostet. Damit ist ab Januar 2018 Schluss. Worauf können sich Verbraucher und Online-Händler einstellen?

Zweite Zahlungsdiensterichtlinie verbietet Extra-Kosten

Bereits Anfang des Jahres hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Referentenentwurf vorgelegt, der zusätzliche Gebühren für gängige Zahlungsarten verbietet. Auf diese Weise sollten Verbraucher vor unerwarteten Entgeltforderungen geschützt werden. Ein neuer Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll jetzt die zweite Zahlungsdiensterichtlinie der EU in nationales Recht umsetzen.

Ob per EC-Karte im stationären Geschäft oder online über Kreditkarte oder Sofortüberweisung – Händler dürfen ab Januar 2018 keine zusätzlichen Gebühren mehr verlangen. Konkret betrifft das alle Überweisungen und Lastschriftverfahren im SEPA-System. Laut Gesetzesentwurf ist die Rede von „besonders gängigen“ Zahlungsmitteln. Ob damit auch Payment-Anbieter wie PayPal und Paydirekt mit eingeschlossen sind, geht aus den aktuellen Informationen noch nicht hervor.

Was will die Bundesregierung damit erreichen?

Primär will die Bundesregierung Verbraucher beim Online-Shopping weiter schützen. Immer noch versehen einige Unternehmen ihre Bezahlmittel mit Kosten, mit denen Kunden nicht gerechnet haben. Damit soll ab Januar dann Schluss sein. Darüber hinaus will die Bundesregierung auch für einen faireren Wettbewerb zwischen den Zahlungsdienstleistern sorgen. Der Gesetzentwurf wurde vor wenigen Tagen mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, der SPD und den Grünen beschlossen.

Status quo im Payment: Zusätzliche Gebühren erlaubt

Bisher müssen Händler ihren Kunden lediglich mindestens eine kostenlose Zahlungsart im Check-out bieten, gemäß § 312 a BGB. Andere Bezahlwege können Händler dann mit zusätzlichen Gebühren versehen.

Payment mit mehr Sicherheit

Im Rahmen der Neuregulierung des Payments will die Bundesregierung das Bezahlen im Netz zudem sicherer machen. So sollen höhere Sicherheitsstandards in Form von strengen Kundenauthentifizierungen in den E-Commerce finden. Inwieweit dadurch das Einkaufserlebnis im Check-out beeinträchtigt wird, lässt sich an dieser Stelle noch nicht absehen.

Die Kosten für die Umsetzung dieser Maßnahmen für die Wirtschaft schätzt die Bundesregierung auf ca. 19 Millionen Euro. Die hierdurch entstehenden wiederkehrenden Kosten sollen bei etwa 65 Millionen Euro liegen.