Durch den im Juni diesen Jahres verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL), die am 13.06.2014 in Kraft tritt, ergeben sich für Online-Händler und Verbraucher zahlreiche Änderungen. Einige der wichtigsten Änderungen betreffen das Widerrufsrecht. Fortan wird es in Europa ein einheitliches Widerrufsrecht geben, wofür die Vorschriften zum Fernabsatz gravierend umgestaltet werden mussten. Wir wollen einen Überblick geben, wie der Widerruf fortan funktioniert und was Onlineshops und Konsumenten beachten müssen.

Widerrufsfrist

Die Widerrufsfrist wird weiterhin 14 Tage betragen. Die Rechtsordnungen anderer Länder in Europa weisen jedoch andere Fristen auf, die angepasst wurden. So beläuft sich die Widerrufsfrist in Österreich aktuell noch auf 7 Werktage, in Griechenland auf 10 Tage und in Slowenien und Malta auf 15 Tage. Diese unterschiedlichen Widerrufsfristen haben den grenzüberschreitenden E-Commerce bisweilen schwierig gestalten lassen. Die Angleichung auf eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen soll dies jetzt erleichtern und für weniger Verwirrung bei Online-Kunden sorgen. Deutsche Verbraucher und Webshops müssen sich dabei nicht umgewöhnen, da die hier gültige Frist ohnehin bereits 14 Tage beträgt.

Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt der Ware. Sollten Verbraucher durch den Webshop-Betreiber nicht oder nicht richtig über das Widerrufsrecht belehrt werden, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate.

Ausübung des Widerrufs

Die Ausübung des Widerrufs wird zukünftig modifiziert. Verbraucher können bisher neben dem schriftlich erklärten Widerruf auch durch Rücksendung der Sache den Widerruf erklären. Auch ist noch ein Widerruf durch schlüssiges Handeln, z.B. durch die Nichtannahme der Lieferung, für Kunden möglich. Fortan ist eine einfache Rücksendung der Sache genauso wie eine Nichtannahme nicht mehr möglich, um das Widerrufsrecht auszuüben. Verbraucher müssen künftig eine eindeutige Erklärung gegenüber dem Unternehmen abgeben, die den Entschluss zum Widerruf des Vertrags enthält.

Um Verbraucher durch diese Neuregelung nicht zu sehr zu benachteiligen, müssen Online-Händler Kunden ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen, das einem vorgegebenen Muster entspricht. Um einen Widerruf auszuüben, können Verbraucher dieses Formular verwenden. Stellen Unternehmen dieses Formular auf ihrer Internetseite zur Verfügung, müssen diese den Zugang eines Widerrufs „auf einem dauerhaften Datenträger“, also z.B. per Email bestätigen.

Wollen Verbraucher dieses Formular nicht verwenden, können sie auch formlos ein Widerrufsschreiben aufsetzen. Dabei muss der Widerruf jedoch nicht unbedingt in Textform erfolgen. Kunden können durch die Neuregelung ihren Widerruf auch telefonisch erklären. Eine Kontaktnummer ist von den Händlern dafür auf dem oben genannten Widerrufsformular anzugeben.

Hinsendekosten / Rücksendekosten

Auch bezüglich der Hin- und Rücksendekosten erwarten Verbraucher und Online-Händler einige Änderungen. Bei den Hinsendekosten können sich Verbraucher bei einem Widerruf bisher die Kosten für den Versand erstatten lassen. Diese Regelung erfährt künftig eine Einschränkung. Zusätzliche Kosten, die für eine andere Art der Lieferung als für die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entstanden sind, also z.B. Mehrkosten für eine Expresslieferung, werden nicht mehr erstattet.

Die Rücksendekosten können Online-Händler Käufern aktuell nur bei einem Warenwert von bis zu 40 Euro auferlegen. Diese Regelung gibt es ab Juni 2014 nicht mehr. Unternehmen können ihren Kunden fortan unabhängig vom Preis der Sache die Rücksendekosten auferlegen. Inwiefern diese Regelung auch von den Händlern genutzt wird, bleibt jedoch abzuwarten. Vor allem große Händler wie Zalando werden ihre Kunden keine Rücksendekosten tragen lassen.

Abschaffung des Rückgaberechts

Aktuell besteht neben dem Widerrufsrecht auch das Rückgaberecht, das Online-Händler alternativ anwenden können. Beim Rückgaberecht können sich Verbraucher nur durch eine fristgerechte Rücksendung der bestellten Ware wieder vom Kaufvertrag lösen. Damit es jedoch keine Verwechslung oder Vermischung dieser beiden Widerrufsbelehrungen gibt, wird das Rückgaberecht abgeschafft. Kunden und Händler wickeln einen Widerruf daher nur noch über das Widerrufsrecht ab.

Rückabwicklung des Vertrages nach Widerruf

Ist der Widerruf durch einen Kunden erfolgt, müssen Händler aktuell innerhalb von 30 Tagen den Kaufpreis erstatten. Durch die neue Verbraucherrechterichtlinie muss das Geld künftig innerhalb von 14 Tagen zurück überwiesen werden. Gleichzeitig wird Online-Händlern jedoch ein Zurückbehaltungsrecht eingeräumt, das es ihnen erlaubt, mit der Rückzahlung des Kaufpreises so lange zu warten, bis sie die Ware zurückerhalten haben oder der Verbraucher einen Nachweis erbracht hat, dass er die Ware zurückgeschickt hat. In der Praxis dürfen Onlineshops die Rückzahlung daher so lange zurückhalten, bis die Ware bei ihnen angekommen ist. Online-Shopper auf der anderen Seite werden per Gesetz verpflichtet, die Ware ohne unnötige Verzögerung und innerhalb von 14 Tagen nach erklärtem Widerruf zurückzuschicken.

Generell will man durch diese neue Regelung den allgemeinen Ablauf des Widerrufs beschleunigen, Händlern jedoch auch die Möglichkeit einräumen, die Ware auf Beschädigungen und einen eventuellen Wertersatz zu überprüfen.

Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten

Ebenfalls neu geregelt ist das Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten, also bei Downloads. Generell besitzen Verbraucher ein Widerrufsrecht, unter bestimmten Voraussetzungen erlischt dieses jedoch. Hat der Händler bereits mit der Ausführung des Vertrages, also mit der Übersendung der angeforderten Datei begonnen, haben Kunden kein Recht mehr auf einen Widerruf. Darüber muss der Verbraucher vorher informiert worden sein und seine Zustimmung gegeben haben. Der Verbraucher muss also zur Kenntnis genommen haben, dass er sein Widerrufsrecht mit Beginn des Downloads verliert.

Fazit

Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie bewirkt zahlreiche Änderungen im Widerruf, die sowohl Verbraucher als auch Online-Händler betreffen. Onlineshops werden zahlreiche neue Pflichten auferlegt, die es zu erfüllen gilt, will man sich rechtskonform verhalten und sich so vor Abmahnungen schützen.