eBay stellt für zahlreiche Online-Händler neben dem hauseigenen Webshop einen zusätzlichen lukrativen Verkaufskanal dar. Mit seinen Millionen von Angeboten ist die Plattform für viele Verbraucher der erste Anlaufpunkt, wenn es um die Produktsuche im Netz geht. Dabei ist für Webshop-Betreiber, wie auf fast allen Portalen im Netz, vor allem die Kundenbewertung ein entscheidendes Kriterium, will man neue Käufer für sich gewinnen. Schlechte Wertungen erhalten Händler nicht selten durch verspätete Lieferungen, da sich Kunden hierbei als besonders empfindlich erweisen. Auf der Versteigerungsplattform eBay können Verbraucher aufgrund verspätet gelieferter Ware in ihrer Bewertung „Produkt nicht wie beschrieben“ angeben. Derart negative Einschätzungen können für potentielle Kunden abschreckend wirken, so dass verspätete Lieferungen für Händler mehr als ein Ärgernis darstellen.

Unverschuldete verspätete Lieferungen: Händler hilflos?

Verspätete Lieferungen sind jedoch nicht ausschließlich von den Händlern selbst verschuldet. Durch das immens große Paketaufkommen in Deutschland ist es auch Logistikdienstleistern nicht immer möglich, Ware in der vereinbarten Zeit auszuliefern. Was können Händler also tun, wenn die Ware unverschuldet zu spät beim Kunden ankommt und sie dafür bei eBay eine schlechte Bewertung erhalten? Aktuell bleibt Webshop-Betreibern nur die Möglichkeit, einen Nachweis zu erbringen, dass die bestellte Ware in der angegebenen Lieferzeit versendet wurde und die Schuld daher beim Logistikunternehmen liegt. Händler benötigen dafür zum Beispiel den Einlieferungsbeleg, insofern dieser dem entsprechenden Paket zugeordnet werden kann. Auf diese Weise ist es möglich, die schlechte Bewertung anzufechten.

eBay plant neuen Bewertungsmaßstab für Lieferungen

Um Verkäufer zu unterstützen, plant eBay, diesen Monat neue Vorschriften bezüglich der Lieferungen einzuführen. Dabei soll vor allem genauer festgelegt werden, welche Leistungen Webshop-Betreiber erbringen müssen, damit ihre Pflicht erfüllt ist und sie so vor negativen Bewertungen besser geschützt sind. Konkret will eBay unter anderem den Händlern einen größeren Spielraum zusprechen, sollte die Lieferzeit nicht eingehalten werden können. Dafür soll der Bewertungsmaßstab des Sternesystems verändert werden. Erst Bewertungen mit einem Stern sollen fortan bei Lieferungen als schlecht gelten. Bisher gelten Wertungen unter fünf Sternen als problematisch für Verkäufer, da viele User nur bei Händlern mit Höchstwertung (fünf Sterne) Ware ordern.