Langlebigkeit von Produkten: Wann dürfen Händler damit werben?

Langlebigkeit von Produkten: Wann dürfen Händler damit werben?

Produkte von hoher Qualität weisen häufig auch eine Langlebigkeit auf, die Kunden davon überzeugt, einmal etwas mehr Geld in die Hand zu nehmen, um dann viele Jahre die Ware nutzen zu können. Insbesondere Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Toaster, Beamer und Scanner fallen in diese Kategorie, so dass in Shops neben einer guten Energieeffizienzklasse vor allem mit der Lebensdauer geworben wird. Bei Verbrauchern wirkt dies als starkes Kaufargument. Wann aber dürfen Online-Händler bei einem Produkt überhaupt von Langlebigkeit sprechen und damit werben? Das hatte jetzt das OLG Celle zu entscheiden.

Lieferzeit: Welche Angabe ist zulässig?

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Auslandsversandkosten: Angabe in Webshops verpflichtend?

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