Liefertermin: Händler dürfen „bald verfügbar“ nicht verwenden

Liefertermin: Händler dürfen „bald verfügbar“ nicht verwenden

Ist Ware (noch) nicht verfügbar, stehen Händler vor der Herausforderung, Kunden trotzdem für das Produkt zu interessieren und mit einem realistischen Liefertermin anzusprechen. Bereits im Oktober 2014 hatte das Oberlandesgericht (OLG) München festgestellt, dass Angaben wie „voraussichtlich“ und „in der Regel“ dabei nicht erlaubt sind. Jetzt hat das OLG entschieden: Auch die Angabe „bald verfügbar“ ist nicht erlaubt. Worauf sollten Shop-Betreiber achten?

Mit Photoshop gegen schlechte Bewertungen: Händler wegen Urkundenfälschung verurteilt

Mit Photoshop gegen schlechte Bewertungen: Händler wegen Urkundenfälschung verurteilt

Gute Bewertungen im Web sind für Verbraucher entscheidende Vertrauensbeweise – und damit ein gewichtiges Kaufargument. Umso ärgerlicher und geschäftsschädigender können daher schlechte Reviews sein, die Shop oder Ware kritisieren. Wie groß der Druck für Online-Händler mittlerweile im Netz ist und zu was das führen kann, hat jetzt ein Fall aus den USA gezeigt.

Widerrufsrecht: Auch bei Abholung im Laden?

Widerrufsrecht: Auch bei Abholung im Laden?

Die immer engere Verknüpfung von Online-Handel und stationären Geschäften versorgt nicht nur Verbraucher mit einem steigenden Komfort sowie einem tiefergehenden Einkaufserlebnis, sondern wirft gleichzeitig auch Fragen über Rechte von Konsumenten und Shopbetreibern auf. Im Fokus liegt dabei oftmals das Widerrufsrecht des Kunden. Verfügen diese auch über ein Widerrufsrecht, wenn sie gewünschte Ware online bestellen und diese dann im Ladengeschäft vor Ort abholen? Das hatte jetzt das Amtsgericht Charlottenburg zu entscheiden.

Vergleich mit Markenprodukten: Zulässig oder wettbewerbswidrig?

Vergleich mit Markenprodukten: Zulässig oder wettbewerbswidrig?

Als Shopbetreiber den anspruchsvollen Kunden von heute zu einem Kauf zu motivieren, gestaltet sich in Anbetracht der enormen Konkurrenz am Markt nicht immer einfach. Insbesondere wenn es sich bei den vertriebenen Produkten nicht um Markenprodukte handelt, sondern um Artikel unbekannter Hersteller, sind Kunden besonders vorsichtig und noch schwerer von einem Kauf zu überzeugen. Oftmals sind diese Produkte qualitativ jedoch kaum von vergleichbaren Markenprodukten zu unterscheiden, so dass Shopbetreiber potentiellen Kunden irgendwie klar machen müssen, dass es sich um ebenso gute Ware handelt, nur mit anderem Namen eben. Daher liegt es nahe, auf die vergleichbare Qualität aufmerksam zu machen, indem man das Konkurrenzprodukt in der Werbung nennt. Wie steht es um die rechtliche Zulässigkeit dabei? Ist ein Vergleich mit Markenprodukten erlaubt?

Lockangebot: Vorsicht vor falschen Bestandsangaben

Lockangebot: Vorsicht vor falschen Bestandsangaben

Das Weihnachtsgeschäft hat für Online-Händler begonnen, so dass Konsumenten ab jetzt wieder mit besonders vielen Angeboten, Rabatten und tollen Konditionen umworben werden. Pünktliche und schnelle Lieferungen werden dabei nicht nur von Last-Minute-Bestellern geschätzt. Online-Kunden gehen heute davon aus, dass die im Shop angegebenen Lagerbestände aktuell sind und versprochene Lieferzeiten eingehalten werden, damit das Wunschpaket zuverlässig und rechtzeitig vor der Tür steht. Was passiert jedoch, wenn Händler mit Lagerbestand und kurzen Lieferzeiten werben, die Ware dann aber erst deutlich später geliefert werden kann. Wann handelt es sich um ein rechtlich unzulässiges Lockangebot?