Twitter führt Kauf-Button ein: Potential für Händler?

Twitter führt Kauf-Button ein: Potential für Händler?

Die Usability-Lücke zwischen Social-Media-Anzeige und tatsächlichem Produkterwerb ist nach wie vor nicht gänzlich geschlossen, so dass Konsumenten nur selten von Facebook oder Instagram direkt im Onlineshop landen. Der Kurznachrichtendienst Twitter führt jetzt, zunächst in den USA, einen Kauf-Button ein. Als letztes der großen Networks: Pinterest, Youtube, Instagram und Facebook verfügen bereits über vergleichbare Features. Da der Button auch hierzulande eingeführt werden dürfte, kommt die Frage auf: Welches Potential bietet sich Händlern?

Impressum bei Twitter: So erhalten Händler keine Abmahnung

Impressum bei Twitter: So erhalten Händler keine Abmahnung

Neben Facebook und Instagram entdecken Händler auch immer mehr den Microblogging-Dienst Twitter für sich. Wie auch bei den anderen sozialen Netzwerken ist dabei auf die Richtigkeit der rechtlichen Nutzungsvoraussetzungen zu achten, da es im Bereich Social Media regelmäßig zu Abmahnungen und Bußgeldern kommt. Insbesondere das Impressum wird von Unternehmen immer wieder vergessen oder falsch eingetragen. Laut § 5 Abs. 1 TMG müssen Dienste wie Twitter, die geschäftsmäßig und nicht nur zu privatem Zwecke genutzt werden, ein Impressum enthalten. Diese Impressumspflicht wurde von der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf) mittlerweile bestätigt. Wie können Händler also bei Twitter das Impressum rechtmäßig einbinden?

Social Media: Wo meckern Kunden am liebsten?

Social Media: Wo meckern Kunden am liebsten?

Social Media – Kanäle werden von Kunden nur selten genutzt, um Lob auszusprechen oder einfach mal Danke zu sagen für die guten Leistungen von Online-Händlern. Stattdessen werden Facebook, Twitter, Blogs und Foren bemüht, um Beschwerden abzugeben und seinem Ärger Luft...