OS-Plattform: Link muss klickbar sein

OS-Plattform: Link muss klickbar sein

Die Alternative Streitbeilegung hat Shopbetreibern bereits eine Menge Sorgen und Ärger bereitet. Dass es nicht ausreicht, die URL der OS-Plattform in Impressum und AGB zu platzieren, zeigt jetzt eine neue Entscheidung des OLG München. Worauf müssen Online-Händler achten, um Abmahnungen zu vermeiden?

OS-Plattform: Abmahngefahr durch fehlenden Link

OS-Plattform: Abmahngefahr durch fehlenden Link

Bereits seit einem Jahr müssen Händler Verbrauchern in ihrem Shop einen Link zur OS-Plattform bereitstellen. Darüber können sich dann unzufriedene Kunden einen Streitschlichter suchen, der zwischen den beiden Parteien vermittelt. Dass die Alternative Streitbeilegung dabei nur wenige Vorteile für Shopbetreiber mit sich bringt, haben wir erst kürzlich in einem Beitrag geklärt. Was passiert aber, wenn Händler den Link nicht mit in ihre Webseite aufnehmen? Droht hier eine Abmahngefahr?

Online-Streitbeilegung: Welche Vorteile erwartet Händler?

Online-Streitbeilegung: Welche Vorteile erwartet Händler?

Seit fast einem Jahr ist jetzt die OS-Plattform online, über die insbesondere Verbraucher Beschwerden über Händler einreichen können. Der deutsche Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen jedoch nicht, an den Beschwerde-Verfahren teilzunehmen. Warum sollten sich Händler also darauf einlassen? Welche Vorteile bietet die Online-Streitbeilegung?

OS-Plattform: Link zur Alternativen Streitbeilegung richtig einbinden

OS-Plattform: Link zur Alternativen Streitbeilegung richtig einbinden

Seit dem 9. Januar sind zahlreiche Online-Händler verpflichtet, aus ihrem Shop auf die von der Europäischen Kommission geschaffene OS-Plattform zur Alternativen Streitbeilegung zu verlinken. Am Markt finden sich jedoch nach wie vor etliche Shops, die dieser Pflicht noch nicht nachgekommen sind. Das haben jetzt die ersten Abmahnungen gezeigt, die vom vielen Händlern bekannten IDO-Verband verschickt wurden. Darin fordert der Verband auf, sich per strafbewährter Unterlassungserklärung zu verpflichten, den entsprechenden Link zur OS-Plattform leicht zugänglich verfügbar zu machen.
Um noch einmal etwas Licht in die Alternative Streitbeilegung zu bringen, beantworten wir hier die wichtigsten Fragen zur OS-Plattform.