Konsumenten zu einem Kaufabschluss zu bringen, kann nicht immer im ersten Anlauf klappen, so dass Shopbetreiber sie mittels Retargeting zurück in den Shop locken, damit sie ihren Kauf abschließen. Händler gewähren dabei oft den Erlass der Versandkosten oder gar einen Rabatt auf den Kaufpreis, was Verbraucher dann von einem Kaufabschluss überzeugt. Diese Retargeting-Maßnahmen werden jedoch immer mehr von Schnäppchenjägern ausgenutzt, um künstlich Preisnachlässe zu erzeugen. Wie gehen Schnäppchenjäger dabei vor und was können Shopbetreiber dagegen tun?

Schnäppchenjäger nutzen Retargeting für Rabatte

Schnäppchenjäger nutzen die Retargeting-Maßnahmen der Online-Händler, um Rabatte zu erhalten. Dafür suchen sie sich das gewünschte Produkt in einem Onlineshop aus, legen es in den Warenkorb, um dann kurz vor Kaufabschluss den Einkauf abzubrechen. Klassische Maßnahmen von Shops bestehen dann darin, den potentiellen Kunden per Email oder auf anderem Wege mit einem Erlass der Versandkosten oder mit Rabatten auf den Kaufpreis zurück in den Shop zu locken. Genau das erwarten Schnäppchenjäger und kaufen das gewünschte Produkt dann abschließend zu einem günstigeren Endpreis.

Eine aktuelle Studie von Connexity fand heraus, dass jeder vierte Kunde (23 Prozent) bereits einmal einen Einkauf vorsätzlich abgebrochen hat, um einen Rabattcode oder Gutschein zu bekommen. Die meisten der Schnäppchenjäger wollen dabei einen Gratisversand ohne Mindestbestellwert erreichen, wie 45 Prozent in der Erhebung angaben. Preisnachlässe sind ebenfalls beliebt: So will jeder dritte Schnäppchenjäger mit seinem vorsätzlichen Kaufabbruch einen Rabatt auf einen Artikel oder den gesamten Einkauf erreichen. Ein kleiner Teil (5 Prozent) ist auf Geschenke aus, die bei einem Kaufabschluss versprochen werden.

Systematik der Schnäppchenjäger: Was können Online-Händler tun?

Was aus Verbrauchersicht ohne Frage eine schlaue Systematik für Preisnachlässe darstellt, ist für Händler oft ärgerlich. Schließlich sollen Retargeting-Maßnahmen nicht greifen, wenn der Kunde seinen Kauf für einen Rabatt abgebrochen hat. Was können Shopbetreiber also tun?

Connexity empfiehlt nach Auswertung der Ergebnisse, dass Online-Händler beim Retargeting Details anpassen sollten. So könnten beispielsweise Preisnachlässe nur gewährt werden, wenn der Warenkorb einen bestimmten Wert erfüllt. Auch sollte nicht per se ein Gratisversand angeboten werden. Stattdessen könnten Händler bei einem Kaufabbruch zunächst Rabatte bei den Versandkosten testen. Werden Details wie diese mit ins Retargeting aufgenommen, wird die Wirkung der Systematik der Schnäppchenjäger eingeschränkt. Auf diese Weise können die angestrebten Margen gehalten werden.

Studie

Connexity hat für diese Studie 4000 Online-Kunden im September 2015 in Nordamerika befragt.