Können Händler mit günstigen Preisen in ihrem Shop aufwarten, nutzen sie eine Vielzahl von verschiedenen Tricks, um User auf den Preisvorteil hinzuweisen. Ob Streichpreise, rot eingefärbte Preise oder der Vergleich mit alten Preisen mit einem angefügten „Vorher“ oder „Bisher“ – eine intelligente Preisstrategie kann User von einem Kauf überzeugen. Wie lange aber dürfen Shopbetreiber mit alten Preisen zum Vergleich werben?

Preisstrategie: Vorsicht vor „Bisher-Preisen“

„Bisher 50 Euro – jetzt 30 Euro“: Eine klassische und oft genutzte Preisstrategie, die Konsumenten mit einfachen Mitteln zu einem Kauf motiviert. Wie alt darf der Vergleichspreis jedoch sein? Das hatte jetzt das Landgericht (LG) Bochum zu entscheiden. In dem zu behandelnden Fall hatte ein Händler einen Fahrradhelm beworben und zog zum Vergleich einen alten, teureren Preis heran. Diesen Preis hatte der Händler jedoch zuletzt vor drei Monaten verwendet. Das gefiel einem Konkurrenten überhaupt nicht, weshalb er dem Fahrradhelm-Anbieter Täuschung von Kunden vorwarf.

„Bisher-Preise“ dürfen nicht zu alt sein

Die Richter des LG Bochum stuften die Preisstrategie des Händlers als nicht zulässig ein. Sie kamen zu dem Schluss, dass der beworbene „Bisher-Preis“ zu alt war. Verbraucher gehen davon aus, dass der alte Preis vor kurzem gefordert wurde. Einen Preis von vor drei Monaten stuften die Richter als nicht mehr zulässig ein. Sie nannten jedoch auch keine zeitliche Grenze, so dass diese Entscheidung Shopbetreibern nur bedingt weiterhilft.

Wie lange sollten Shopbetreiber also mit alten Preisen werben? Weist der Preis von gestern keinen wirklichen Vergleichswert auf, darf ein alter Preis sicherlich ein paar Wochen zurückliegen. Monate alte Preise, wie in dem vom LG Bochum behandelten Fall, sind jedoch nicht zu empfehlen.

Manchmal macht es für Händler jedoch mehr Sinn, statt bisher verlangte Preise die UVP des Herstellers für einen Vergleich heranzuziehen. Diese können sie so lange verwenden, bis der Hersteller den Preis nicht mehr als UVP ausgibt. Auf diese Weise gehen Shopbetreiber kein Risiko ein.

Preisstrategie im Onlineshop: Abmahngefahr

Auch wenn eine schlaue Preisstrategie Kunden kaufen lässt, sollten Händler stets den rechtlichen Rahmen ihrer Marketing-Tricks überprüfen. Nicht nur können dabei veraltete „Bisher-Preise“ zu einer Menge Ärger führen, auch Mondpreise lassen schnell eine Abmahnung im Firmenbriefkasten landen. Worauf Händler bei Mondpreisen achten sollten, haben wir kürzlich in unserem Beitrag zum Black Friday geklärt.