Neben der Werbung für besondere Serviceleistungen, Bonuspunkteprogramme und Rabattaktionen nutzen Händler regelmäßig Werbemaßnahmen, die den Preis betreffen. Preisgarantien sind dabei ein beliebtes Mittel, Kunden davon zu überzeugen, dass sie einen günstigen und wettbewerbstauglichen Preis erhalten. Dennoch sollten Händler, die mit Preisgarantien werben, die rechtliche Zulässigkeit ihrer Werbung beachten. Wann ist Werbung mit Preisgarantien zulässig?

Arten von Preisgarantien

Welche Preisgarantieren nutzen Händler, um Kunden auf ihre Produkte aufmerksam zu machen? Shops arbeiten bevorzugt mit Niedrigstpreisgarantien. Dabei bieten sie an, unter gewissen Rahmenbedingungen den Verkaufspreis anzupassen (und den Differenzbetrag zu erstatten), wenn Kunden dasselbe Produkt bei einem Mitbewerber günstiger finden. Diese Preisgarantie gibt nicht nur Verbrauchern die Chance, Artikel zu günstigen, fairen Preisen zu bekommen, sondern verschafft gleichzeitig Händlern einen Überblick über die Preislandschaft der angebotenen Produkte, da der Kunde im Prinzip als unabhängiger Preis-Scout fungiert. Darüber hinaus werben einige Shops auch mit einer Festpreisgarantie. Diese sichert Kunden einen festen Preis für eine bestimmte Ware über einen festgelegten Zeitraum zu.

Zulässigkeit von Preisgarantien

Generell sind Niedrigstpreisgarantien rechtlich zulässig, wie der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2008 entschieden hat. Entscheidend sind die Rahmenbedingungen, mit der Händler die Angebote versehen. So muss dabei die Möglichkeit eines objektiven Preisvergleichs gegeben sein. So müssen Produkte in derselben Ausführung bei anderen Händlern erhältlich sein. Dies liegt zum Beispiel nicht vor, wenn ein Shop das alleinige Vertriebsrecht für ein Einzelstück oder ein Sondermodell trägt. In so einem Fall ist kein objektiver Preisvergleich mehr möglich, so dass die Werbung für eine Preisgarantie irreführend ist.

Eingeschränkte Preisgarantien werden ebenfalls von Unternehmen verwendet, oftmals von Strom- und Gasanbietern. Diese Preisgarantien sind dann rechtlich zulässig, wenn in der Werbung darauf hingewiesen wird, auf welche Preisbestandteile sich die Garantie bezieht. Zudem darf das Ausmaß des variabel bleiben Teils für den Kunden nicht von kaufentscheidender Bedeutung sein.

Preisgarantien als wirksames Mittel zur Kundenbindung

Rechtgemäß beworbene Preisgarantien können sich als wirksames Mittel zur Kundenbindung erweisen, da nicht selten der Preis über Kaufabschluss oder Kaufabbruch entscheidet. Generell sollten Händler jedoch auf eine klare Kommunikation der Rahmenbedingungen achten, damit die Werbung mit der Preisgarantie nicht als irreführend eingestuft wird.