Der Warenkorb ist prall gefüllt, im Check-out entscheidet sich der Kunde dann aber, den Einkauf abzubrechen. Für beide Seiten ein Ärgernis. Denn: Der Kunde hat viel Zeit im Onlineshop verbracht, ohne tatsächlich etwas zu bestellen, und der Händler konnte keinen Umsatz machen. Grund für den Kaufabbruch sind oft Kosten für bestimmte Payment-Varianten, mit denen der Online-Shopper nicht gerechnet hat. Dieses Dilemma will das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz jetzt abschaffen. Worauf müssen sich Shopbetreiber einstellen?

Bisher: Eine gängige Payment-Variante kostenlos

Wie sieht es aktuell im Check-out von Onlineshops aus? Bisher sind Online-Händler dazu verpflichtet, ihren Kunden mindestens eine gängige und zumutbare kostenlose Zahlungsart zur Verfügung zu stellen. Das schreibt ihnen § 312 a BGB vor. Andere Payment-Methoden dürfen dann mit einem Entgelt versehen werden. Dies darf jedoch nur so hoch liegen wie die Gebühr, die der Shopbetreiber an den Zahlungsdienstleister entrichten muss.

Vorhaben: Kostenfreies Bezahlen für Kunden

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will jetzt, dass das Bezahlen an der digitalen Kasse im Onlineshop keine Kosten mehr verursacht. Kurz: Verbraucher sollen nicht mehr für das Bezahlen bezahlen.

Im Detail sieht der Referentenentwurf vor, dass Händler für das Bezahlen über gängige Zahlungsarten wie Lastschrift, Überweisung, Kreditkarte und PayPal keine Kosten mehr erheben dürfen. Auf diese Weise sollen Verbraucher vor unerwarteten Entgeltforderungen am Ende des Bestellvorgangs geschützt werden. Der geplante § 270 a BGB-E soll dies sicherstellen. Grundlage für diesen Entwurf ist die EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (RL 2015/2366/EU).

Was heißt das für Händler?

Das Problem: Die Zahlungsdienstleister erheben logischerweise dennoch ihre Gebühr für die Inanspruchnahme ihres Payment-Systems, so dass Shopbetreiber auf den Kosten sitzen bleiben.

Da es sich bisher erst um einen Referentenentwurf handelt, ist noch nichts offiziell in Kraft getreten. Shopbetreiber müssen daher ihren Check-out noch nicht anpassen. Sollten die Pläne des Ministeriums jedoch in dieser Form umgesetzt werden, müssen Händler die Kosten für Payment-Systeme selbst übernehmen.