Der stark wachsende Online-Handel stellt Onlineshops und Paketzusteller gleichermaßen vor die Herausforderung, den Ansprüchen und Erwartungen der Verbraucher hinsichtlich der Liefermodalitäten gerecht zu werden. Deutsche Kunden erwarten die Angabe eines Lieferdatums, viele würden sich die Angabe einer genauen Lieferzeit wünschen, um Pakete entgegennehmen zu können. Verpasste Waren, die vom Verbraucher dann umständlich beim Nachbarn oder in der nächsten Postfiliale am Folgetag abgeholt werden müssen, sind der Grund für den Wunsch eines festen verbindlichen Lieferzeitpunkts. Die Vergabe eines genauen Zeitpunkts für Warenlieferungen ist bisher logistisch jedoch nur selten möglich. DHL testet daher gerade ein anderes Konzept, das die Erwartungen der Kunden erfüllen soll. In Ingolstadt hat DHL ein Pilotprojekt gestartet, das Paketkästen für Ein- und Zweifamilienhäuser zur Verfügung stellt. Empfänger, die also nicht zuhause sind, müssen ihre Sendung nicht mehr umständlich beim Nachbarn oder in der nächsten Postfiliale abholen, sondern können sie einfach dem Paketkasten entnehmen. Verbraucher erhalten auf diese Weise das Paket immer am angegebenen Liefertag, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht anwesend sein sollten. Darüber hinaus können Kunden durch die Paketbriefkästen ihre Pakete nicht nur empfangen, sondern auch Retouren und freigemachte Päckchen auf diese Weise versenden.

Einsatz des Paketkastens

Der Einsatz des Paketkastens ist bisher auf Ein- und Zweifamilienhäuser beschränkt, da eine Positionierung vor Mietshäusern mit diesem Konzept nur beschränkt oder gar nicht möglich ist. Für die Installation der großen Briefkästen muss der Kunde selbst aufkommen. DHL testet mit seinem Pilotprojekt nichts Revolutionäres, da es bereits zahlreiche Paketkästen im Fachhandel gibt, der Testlauf in Ingolstadt könnte jedoch genau der richtige Zeitpunkt sein, Verbraucher auf diese Art der Paketannahme aufmerksam zu machen, da aktuell der Bedarf für eine Lösung der punktgerechten Zustellung von Waren besonders gegeben ist. Ferner sind Zusteller bei den bisher im Handel erhältlichen Paketbriefkästen nicht gezwungen, Warensendungen darin abzulegen. Bei den Paketbriefkästen der DHL würden Verbraucher sicherlich einen Vertrag eingehen müssen, um diesen Service nutzen zu können. Auf diese Weise wäre dann eine Ablage der Pakete in dem Kasten verpflichtend für den Zusteller. Bei einem Erfolg will DHL das Projekt bundesweit ausdehnen.

Paketkasten und Widerrufsrecht

Rechtliche Fragen wären bei einem deutschlandweiten Einsatz des Paketkastens vor allem bezüglich des Widerrufrechts zu klären. Generell beginnt die Frist für einen Widerruf mit der Zustellung des Pakets beim Verbraucher. Wird eine Sendung also beim Nachbarn hinterlegt oder muss der Kunde sein Paket in der nächsten Postfiliale abholen, beginnt die Frist erst bei Abholung, da vorher kein uneingeschränkter Zugriff auf die Warensendung möglich ist und somit keine tatsächliche Verfügungsgewalt vorliegt. Bei der Ablage von Päckchen im Paketkasten könnte damit jedoch rechtlich eine direkte Zustellung vorliegen, so dass die Widerrufsfrist mit der Ablieferung beginnt, da der Empfänger jederzeit Zugriff auf den Paketbriefkasten hat.