Seit dem 9. Januar sind zahlreiche Online-Händler verpflichtet, aus ihrem Shop auf die von der Europäischen Kommission geschaffene OS-Plattform zur Alternativen Streitbeilegung zu verlinken. Am Markt finden sich jedoch nach wie vor etliche Shops, die dieser Pflicht noch nicht nachgekommen sind. Das haben jetzt die ersten Abmahnungen gezeigt, die vom vielen Händlern bekannten IDO-Verband verschickt wurden. Darin fordert der Verband auf, sich per strafbewährter Unterlassungserklärung zu verpflichten, den entsprechenden Link zur OS-Plattform leicht zugänglich verfügbar zu machen.

Um noch einmal etwas Licht in die Alternative Streitbeilegung zu bringen, beantworten wir hier die wichtigsten Fragen zur OS-Plattform.

OS-Plattform: Welche Händler müssen den Link einbinden?

Alle Unternehmer mit Sitz in der EU, die Waren und/oder Dienstleistungen verkaufen bzw. Dienstleistung erbringen und diese Leistungen auf einer Webseite oder sonstigem elektronischen Weg anbieten, müssen der neuen Informationspflicht nachkommen. Weitere Voraussetzung: Verbraucher müssen die Bestellung der Ware oder der Dienstleistung über die angebotene Webseite oder auf anderem elektronischen Weg (z.B. per Mail) ausführen können. Kurz gesagt: Eine Vielzahl aller Online-Händler dürfte den Link einbinden müssen. Auch Unternehmer, die ihre Leistungen über andere Verkaufsplattformen wie Amazon oder eBay verkaufen, sind davon nicht ausgenommen.

OS-Plattform: Welche Händler sind nicht betroffen?

Einige Händler müssen dieser Pflicht nicht nachkommen und benötigen keinen Link zur OS-Plattform in ihrem Shop. Darunter fallen Unternehmer, die

  • ihre Produkte nur im stationären Handel anbieten und verkaufen
  • ihre Dienstleistungen offline abschließen lassen und erbringen
  • ihre Leistungen ausschließlich im B2B-Bereich anbieten und eine Verbraucherbeteiligung ausschließen
  • ihre Internetseite ausschließlich dazu nutzen, sich zu präsentieren, ohne dass dort Verträge geschlossen werden können (Bsp: Betrieb, der sich auf seiner Internetseite präsentiert und die Öffnungszeiten führt)
  • ihren Sitz nicht in der Europäischen Union haben
  • ihre Produkte und/oder Dienstleistungen ausschließlich Verbrauchern anbieten, die ihren Wohnsitz außerhalb der EU haben und eine Beteiligung von EU-Verbrauchern ausschließen

Wie muss der Link zur OS-Plattform eingebunden werden?

Der Link, den Shopbetreiber in ihre Webseite einbinden müssen, lautet wie folgt: www.ec.europa.eu/consumers/odr

Damit sie diesen rechtskonform einbinden, muss er „leicht zugänglich“ sein. Konkret heißt das: Der Link muss leicht auffindbar und auch als solcher erkennbar sein. In Verbindung damit müssen Händler eine E-Mail-Adresse führen. Es empfiehlt sich daher, den Link im Impressum des Shops zu platzieren, da dies ebenfalls für Webseitenbesucher leicht zugänglich und mit einer E-Mail-Adresse versehen sein muss. So könnte die Ergänzung im Impressum dann aussehen:

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr

Die Angaben sollten dann in den AGB wiederholt werden.

Die Platzierung im Impressum ist nicht gesetzlich vorgegeben. Online-Händler können die Angaben bspw. auch auf die Startseite setzen, solange sie damit die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.