Im Kampf gegen die Konkurrenz warten Online-Händler immer wieder mit neuen Marketing-Strategien und Tricks auf, um User in den eigenen Onlineshop locken zu können. Neben Rabatten, Sonderaktionen und Serviceversprechen versehen einige Händler ihren Shop mit der Bezeichnung Outlet. Kunden verbinden mit diesem Begriff in der Regel günstige Preise, die deutlich unter denen des Einzelhandels liegen. Wann jedoch darf sich ein Onlineshop überhaupt als Outlet bezeichnen? Das Landgericht Stuttgart hat jetzt mit seinem Urteil für Klarheit gesorgt.

Irreführung durch Shopbezeichnung Outlet?

Wann also können Shopbetreiber ihren Onlineshop als Outlet bezeichnen? Grundlage für die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart war ein Fall, bei dem ein Händler in seinem als Outlet betitelten Shop unter anderem Produkte eines Parfümherstellers anbot. Dieser mahnte den Shopbetreiber ab, da die Bezeichnung Outlet nur dann verwendet werden dürfe, wenn die Produkte direkt durch den Hersteller vertrieben werden. Laut des Parfümherstellers sei die Verwendung des Begriffs Outlet daher irreführend für Verbraucher.

Der Onlineshop sah sich jedoch im Recht und lehnte die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung der Abmahnkosten ab. Der Webshop-Betreiber war der Ansicht, dass durch die Vielzahl der verschiedenen Produkte unterschiedlicher Hersteller, die im Shop angeboten werden, für User auf ersten Blick erkennbar sei, dass nicht der Hersteller selbst die Ware anbiete. Man wolle mit der Bezeichnung Outlet lediglich auf die besonders günstigen Preise hinweisen und so Kunden gewinnen.

Voraussetzungen für Shopbezeichnung Outlet

Welche Voraussetzungen müssen also erfüllt sein, damit Händler ihren Onlineshop als Outlet bezeichnen dürfen? Das Landgericht Stuttgart machte in seinem Urteil klar, dass nur Hersteller selbst ihre Webpräsenz als Outlet deklarieren dürfen. Verbraucher würden davon ausgehen, dass die in einem Outlet angebotenen Produkte direkt vom Hersteller verkauft werden und deshalb im Vergleich zum Einzelhandel deutlich günstiger seien. Shops, die sich als Outlet ausgeben, weisen eine deutliche Anreizwirkung auf, die zu einem Einkauf verleitet. Das Gericht stufte das Vorgehen des Onlineshops daher als irreführend ein und gab damit dem Parfümhersteller Recht.

Vorsicht vor Bezeichnung Outlet

Händler, die also nicht selbst Hersteller der angebotenen Produkte sind, sollten ihren Shop nicht als Outlet bezeichnen und damit werben. Darüber hinaus ist es auch essentiell, deutlich günstigere Preise als der Handel anzubieten, will man seinen Shop als Outlet bezeichnen.