Seit fast einem Jahr ist jetzt die OS-Plattform online, über die insbesondere Verbraucher Beschwerden über Händler einreichen können. Der deutsche Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen jedoch nicht, an den Beschwerde-Verfahren teilzunehmen. Warum sollten sich Händler also darauf einlassen? Welche Vorteile bietet die Online-Streitbeilegung?

Online-Streitbeilegung: Vorteile für Händler

Können sich Händler und Verbraucher partout nicht einigen, kommt es hin und wieder zu einem Gerichtsverfahren. Diese können sich über mehrere Jahre ziehen, was beiden Parteien nicht recht sein dürfte. Hier zeigt die Online-Streitbeilegung ganz klar ihre Vorzüge. Die Verfahrensdauer ist in der Regel deutlich kürzer. Ein Blick auf den Ablauf verdeutlicht warum: Reicht ein Verbraucher eine Beschwerde über die OS-Plattform ein, vereinbaren Händler und Verbraucher innerhalb von 30 Tagen, welche AS-Einrichtung ihren Fall übernehmen soll. Diese hat dann 3 Wochen Zeit zu klären, ob der Fall in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Nimmt sie sich der Streitigkeit an, wird diese innerhalb von 90 Tagen gelöst. Nur in Ausnahmefällen, sprich bei sehr komplexen Streitfällen kann es länger dauern. Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren kommen Händler und Verbraucher also deutlich schneller zu einem Ergebnis.

Auch die Kosten können ein Grund für Händler sein, sich auf die Online-Streitbeilegung einzulassen. Denn: Während es sich bei kleineren Beträgen nicht lohnt, an einem Beschwerde-Verfahren teilzunehmen (sondern die Forderungen direkt zu erfüllen), kann es bei höheren Streitwerten wiederum anders aussehen. Händler können so in bestimmten Fällen mit überschaubarem finanziellem Aufwand einen Fall außergerichtlich klären.

Ebenfalls positiv zu bewerten ist die Tatsache, dass Streitfälle, in denen ein EU-Verbraucher bei einem deutschen Unternehmen eingekauft hat, von einer deutschen AS-Stelle behandelt werden. Das spart deutschen Händlern eine Menge komplizierte Vorgänge, da sonst in der Regel eine Klage am Wohnort des Verbrauchers verhandelt wird.

Online-Streitbeilegung: Nachteile für Händler

Der Weg über die Online-Streitbeilegung hat jedoch trotz dieser Vorteile seine Tücken. Selbst wenn Händler sich auf das Beschwerde-Verfahren einlassen, steht es den Parteien am Ende frei, den Schlichtungsvorschlag des Streitmittlers anzunehmen. Anders formuliert: Händler und Verbraucher entscheiden letztendlich selbst, wie sie sich einigen wollen. Auf diese Weise kann es passieren, dass Händler am Schlichtungsverfahren teilnehmen (und dafür die Kosten tragen), dann jedoch danach zusätzlich an einem gerichtlichen Verfahren teilnehmen müssen, weil der Verbraucher mit dem Ausgang des Schlichtungsverfahrens nicht zufrieden war.