Neben Gütesiegeln und Kundenbewertungen können Händler vor allem mit Auszeichnungen, die ihre Produkte als Testsieger ausweisen, Kunden von einem Kauf überzeugen. Insbesondere Testergebnisse der Stiftung Warentest haben bei Verbrauchern einen hohen Stellenwert mit großer Aussagekraft. Was jedoch, wenn ein Produkt zwar Testsieger geworden ist, sich aber den ersten Platz mit anderen Produkten teilen muss, so dass es mehrere Testsieger gibt? Dürfen Händler dann trotzdem mit der Auszeichnung „Testsieger“ werben?

Mehrere Testsieger: Werbung mit Bestplatzierung zulässig?

Sprechen mehrere Testsieger also gegen einen Einsatz von Werbung, die ein Produkt als Bestplatziertes ausweist? In einem vor dem OLG Hamm kürzlich ausgehandelten Fall hatte ein Händler für Energiesparlampen auf der Verpackung das Siegel der Stiftung Warentest platziert, das das Produkt als Testsieger mit der Note „Gut“ präsentierte. Neben diesem Produkt wurden jedoch noch zwei weitere Hersteller mit ihren Lampen in diesem Test Erstplatzierte, so dass es mehrere Testsieger gab.

War die Werbung mit der Bestplatzierung also rechtlich unzulässig? Ein Verband stufte das Vorgehen des Händlers als wettbewerbswidrig ein und reichte daher Klage ein. Dieser war der Ansicht, dass hier eine Täuschung der Kunden vorliege, da andere Hersteller ebenfalls den ersten Platz belegten und Testsieger wurden. Durch die Werbung auf der Verpackung entstehe so der Eindruck, die Lampe des Herstellers sei alleiniger Testsieger.

Mehrere Testsieger: OLG Hamm mit Urteil

Nachdem das Landgericht die Klage zunächst abgewiesen hatte, musste das OLG Hamm den prekären Fall entscheiden. Die Richter konnten keine Täuschung der Kunden erkennen. Verbrauchern sei nach ihrer Lebenserfahrung bewusst, dass auch mehrere Produkte gleichzeitig eine Bestplatzierung erhalten können und dass es demnach auch mehrere Testsieger geben könne. Darüber hinaus sage der Begriff „Testsieger“ auch nicht aus, dass kein weiteres Produkt besser im Test abgeschnitten habe, so das Urteil des OLG Hamm.

Was in dem zu verhandelnden Fall ebenfalls für den Händler sprach: Zwar landeten mehrere Hersteller mit ihren Lampen auf dem ersten Platz, die von der Stiftung Warentest vergebenen Schulnoten zeigten jedoch, dass der beklagte Hersteller die beste Note im Test verbuchen konnte. Mit einer Wertung von 2,19 schlug er die anderen Testsieger, die auf die Schulnoten 2,26 kamen. Seine Lampen waren also in der Tat die mit dem besten Testergebnis. Letztendlich irrelevant für das Endergebnis, da es mehrere Testsieger gab, aber es rechtfertigte zusätzlich die Werbung mit der Bestplatzierung auf den Verpackungen.

Fazit: Auch wenn Händler beim Einsatz von Testsiegeln Vorsicht walten lassen sollten, um wettbewerbswidrige Werbung zu vermeiden, ist ein Bewerben der Bestplatzierung bei Tests der Stiftung Warentest auch dann erlaubt, wenn mehrere Hersteller mit ihren Produkten als Testsieger aus dem Test hervorgingen.