Ist Ware (noch) nicht verfügbar, stehen Händler vor der Herausforderung, Kunden trotzdem für das Produkt zu interessieren und mit einem realistischen Liefertermin anzusprechen. Bereits im Oktober 2014 hatte das Oberlandesgericht (OLG) München festgestellt, dass Angaben wie „voraussichtlich“ und „in der Regel“ dabei nicht erlaubt sind. Jetzt hat das OLG entschieden: Auch die Angabe „bald verfügbar“ ist nicht erlaubt. Worauf sollten Shop-Betreiber achten?

Media Markt nutzt unbestimmten Liefertermin

Die Elektronikkette Media Markt hatte in ihrem Onlineshop das Samsung Galaxy S6 beworben. Als Liefertermin führte Media Markt den Hinweis „„Der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt ein Exemplar“. Kunden war damit nicht klar, ob das Smartphone in einigen Tagen, Wochen oder gar Monaten zur Verfügung stehen würde. Die Verbraucherzentrale NRW stufte das als einen Verstoß gegen Art. 246a § 1 Absatz 1 Nr. 7 EGBGB ein. Dieser verpflichtet Unternehmer, Verbrauchern einen Termin zu nennen, bis wann sie die Ware liefern. Das Landgericht München I hatte im Oktober 2017 bereits geurteilt, dass diese Lieferzeitangabe nicht ausreichend ist. Nun musste sich das OLG mit dem Fall beschäftigen.

OLG München: Unbestimmte Angaben nicht erlaubt

Das OLG München schloss sich der Entscheidung der Vorinstanz an. Die Angabe „bald verfügbar“ ist unbestimmt und daher nicht zulässig. Wollen Verbraucher Produkte im Web bestellen, müssen Verkäufer angeben, bis wann sie die Ware liefern. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Media Markt kann dagegen noch eine Beschwerde einlegen. Der Elektronikkonzern ließ jedoch bereits wissen, dass man von einer Beschwerde absehen will. Denn: Media Markt führt den Hinweis schon seit längerer Zeit nicht mehr in seinem Onlineshop.

Worauf Shop-Betreiber jetzt achten sollten

Steht der Launch eines Produkts noch aus oder ist Ware aktuell nicht lieferbar, sollten Händler trotzdem eine Lieferzeitangabe nutzen, die nicht zu vage ist. Die Rechtsprechung hat gezeigt, dass dabei eine Angabe wie „Lieferzeit 2 – 4 Tage“ ausreichend ist. Amazon gibt bei noch nicht erschienenen Artikeln den Hinweis „Bestellen Sie jetzt, wir benachrichtigen Sie, sobald der Artikel verfügbar ist“ an. Das haben Gerichte bisher noch nicht bemängelt.