Kleine Ungenauigkeiten im Shop können bereits ausreichen, um als Online-Händler abgemahnt zu werden. Verletzungen des Marken-, Urheber-, Widerruf- oder Wettbewerbsrechts lassen Shopbetreiber tief in die Tasche greifen. Wie hoch liegen die Kosten von Abmahnungen? Die aktuelle Studie „Abmahnungen im Jahr 2014“ des Händlerbundes hat unter anderem genau dies untersucht. Dazu wurden gut 500 Online-Händler im Januar und Februar dieses Jahres befragt.

Kosten von Abmahnungen: Schnell bei über 500 Euro

Wie hoch liegen also im Schnitt die Kosten von Abmahnungen? Die Ergebnisse der Studie zeigen: Abmahnungen können sich für kleinere Online-Händler als existenzbedrohend erweisen. Fast jede zweite Abmahnung kostet Shopbetreiber bis zu 500 Euro. Ein Viertel zahlt zwischen 500 und 1000 Euro für eine Abmahnung. 15 Prozent der Händler zwischen 1000 und 2000 Euro und bei 13 Prozent lagen die Kosten von Abmahnungen bei über 2000 Euro.

Reaktion auf Abmahnungen

Nicht alle Online-Händler sind jedoch bereit, die Kosten von Abmahnungen auch zu bezahlen. Laut der Studie bezahlte knapp ein Drittel (29 Prozent) die geforderte Summe. 35 Prozent unterschrieben zudem die Unterlassungserklärung. Dieser Wert ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich gefallen. 2013 unterzeichneten noch 62 Prozent der Shopbetreiber die Erklärung. 17 Prozent konnten sich auf einen außergerichtlichen Vergleich einigen, während es bei 9 Prozent zu einem Gerichtsverfahren kam. Jeder zehnte Online-Händler reagiert nicht auf Abmahnungen.

Gründe für Abmahnungen

Warum werden Online-Händler abgemahnt? Gut die Hälfte (55 Prozent) musste sich für eine Verletzung des Wettbewerbsrechts verantworten. Jeweils 11 Prozent der Shopbetreiber wurden für Marken- und Urheberrechtsverletzungen abgemahnt. 23 Prozent erhielten aus sonstigen Gründen eine Abmahnung. Sie verletzten zum Beispiel die Kennzeichnungspflicht, hielten nicht die Garantiebestimmungen bei eBay ein, verzichteten auf Grundpreisangaben oder verletzten das Widerrufsrecht.

Im Vergleich zu 2013 hat sich wenig an den Gründen für eine Abmahnung geändert. Das Vorjahr wies sehr ähnliche Werte auf, so dass heute nach wie vor die Einhaltung der Vorgaben des Wettbewerbsrechts ein Problem für zahlreiche Händler darstellt. Darunter fallen beispielsweise falsche Preise in Werbeanzeigen auf Facebook oder die Verwendung von Bestellabbrecher-Mails.

Zahl der Abmahnungen in 2014

Die Studie des Händlerbundes hat gezeigt, dass die Kosten für Abmahnungen sehr hoch liegen können. Doch wie viele Händler werden überhaupt abgemahnt? Mit 29 Prozent wurde in 2014 fast jeder Dritte abgemahnt. Bei gut dreiviertel der Händler blieb es bei einer Abmahnung. Jeder Fünfte erhielt weitere Abmahnungen. Diese hohen Werte zeigen, dass Online-Händler für die rechtlichen Gegebenheiten und Vorgaben im E-Commerce nicht ausreichend sensibilisiert sind.

Alle Ergebnisse der Studie im Detail finden sich hier.