Kaum ein Händler hat Zeit und Lust, die Herstellerangaben aller seiner im Shop angebotenen Produkte auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Verständlich, bieten sie doch oft mehrere hundert Produkte in ihrem Sortiment an. Was aber, wenn ein Händler mit Angaben wie Inhaltsstoff, Machart oder Produktmaterial wirbt, diese aber nicht der Wahrheit entsprechen? Müssen Händler die Herstellerangaben überprüfen, um Kunden nicht mit irreführenden Infos zu täuschen? Oder dürfen sie sich auf die Aussagen des Herstellers verlassen?

LG Düsseldorf zur Überprüfung von Herstellerangaben

Mit diesen Fragen hatte sich kürzlich das Landgericht (LG) Düsseldorf zu beschäftigen. In dem zu behandelnden Fall verkaufte ein Händler einen Holz-Balkontisch bei eBay, den er mit „Balkontisch Klapptisch 100 x 50 cm/ Gartentisch Yellow Balau“ bewarb. Die Bezeichnung „Yellow Balau“ betitelt die Holzart „Bangkirai“. Tatsächlich war der Balkonklapptisch jedoch aus der Holzart „Kedongkong“ gefertigt. Das fand ein Wettbewerbsverein irreführend, so dass der Fall vor dem LG Düsseldorf landete.

Herstellerangaben: Händler mit Prüfpflicht

Die Richter des LG Düsseldorf stuften die Werbung des Händlers als irreführend ein und gaben damit dem Wettbewerbsverein Recht. Der Kunde musste aufgrund der Artikelbeschreibung davon ausgehen, dass das Holzmaterial des Tisches aus „Bangkirai“ sei. Da das tatsächliche Material jedoch ein anderes war, sorgte der Händler hier für eine Irreführung.

Dass der Händler lediglich die Materialangaben des Herstellers übernommen hatte, überzeugte das Gericht nicht. Da er die Angaben selbst nutzte, hätte er diese auf ihre Richtigkeit hin überprüfen müssen, bevor er damit bei eBay warb.

Herstellerangaben: Worauf sollten Händler achten?

Händler sollten Materialangaben, Inhaltsstoffe und Machart von Produkten nicht einfach blind übernehmen. Wollen sie damit im Netz werben, sollten sie diese zunächst überprüfen. Inwiefern das in der Praxis bei aberhunderten von Artikeln wirklich möglich ist, sei dahingestellt. Bei relevanten Merkmalen wie der Holzart eines Tisches kann man jedoch auch als Kunde erwarten, dass hier richtige Angaben gemacht werden.