Viele Handelsunternehmen in Deutschland kommen ihren Gewährleistungspflichten bei Kundenreklamationen oft nicht nach. Dies fand jetzt eine Studie der Verbraucherzentrale Bundesverband heraus. Dabei wiesen die getesteten Händler, darunter auch Aldi, real und Media Markt, die mit wachsender Konkurrenz reiner Online-Shops wie lebensmittel.de (www.lebensmittel.de) und Reichelt Elektronik (www.reichelt.de) zu kämpfen haben, eine Vielzahl der Gewährleistungsansprüche des Kunden ab, häufig mit dem Hinweis, der Kunde solle sich an den Hersteller wenden. In 80 Prozent der Fälle wurde gar von einem (nicht gegebenen) Fristablauf gesprochen.

Verbraucher sollten daher stets im Hinterkopf behalten: Die  gesetzliche Gewährleistungspflicht der Händler beläuft sich auf 24 Monate. Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler mit mängeln behaftete Artikel annehmen und ohne Neben- und Folgekosten für den Kunden ersetzen bzw. reparieren. Kunden können dabei wählen, ob sie ihren Artikel zur Reparatur geben oder Neuware erhalten möchten. Nach diesen 6 Monaten muss der Kunden beweisen, dass die Sache bereits beim Kauf Mängel aufwies.