Mehr und mehr Onlineshops in Europa bieten ihre Produkte nicht mehr nur Kunden im eigenen Land an, sondern warten mit einer internationalen Ausrichtung auf, um auch Verbraucher in anderen Staaten für ihr Angebot begeistern zu können. So hat sich der grenzüberschreitende Handel innerhalb der EU in den letzten Jahren stark entwickelt. Dennoch bringt der ausgeweitete Geschäftsverkehr über die Ländergrenzen hinaus auch problematische Aspekte mit sich, die vor allem die Themen Recht und Verbraucherschutz berühren. Die Europäische Kommission hat daher 2011 den Vorschlag für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht (GEK) abgegeben, um den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU zu vereinfachen.

Gemeinsames Europäisches Kaufrecht: Konzept und Ziele

Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht ein eigenständiges, einheitliches Regelwerk neben dem innerstaatlichen Vertragsrecht der Mitgliedstaaten vor, das als optionales Instrument von den Vertragsparteien eingesetzt werden kann. Im Vergleich zum deutschen Kauf- bzw. Gewährleistungsrecht finden sich im GEK einige Unterschiede. So sieht ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht beispielsweise keinen grundsätzlichen Vorrang der Nacherfüllung vor. Verbraucher müssten demnach eine mangelhafte Sache nicht erst reparieren oder austauschen lassen, sondern könnten unvermittelt vom Kaufvertrag zurücktreten. Auch die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Mangelansprüchen ist im GEK verbraucherfreundlicher geregelt. So beginnt die zweijährige Frist nicht wie im deutschen Kaufrecht mit der Ablieferung der Sache, sondern erst mit dem Zeitpunkt, an dem der Verbraucher Kenntnis von den entsprechenden Umständen erhält oder hätte erhalten müssen.

Das Gemeinsame Europäische Kaufrecht stellt klar den Verbraucher in den Mittelpunkt. Zum einen soll der Verbraucher einen erhöhten Schutz genießen. Zum anderen sollen Unsicherheiten, die sich durch einen Produktkauf im Ausland durch die verschiedenen kaufrechtlichen Regelungen ergeben, beseitigt werden, um so die Entwicklung des grenzüberschreitenden Handels zu fördern. Verbraucher könnten so wiederum auf eine deutlich größere Produktpalette zurückgreifen, wobei zahlreiche Produkte aufgrund der gestiegenen Konkurrenz zu günstigeren Preisen erhältlich wären. Auch hier würden Verbraucher also profitieren.

Gemeinsames Europäisches Kaufrecht: Einführung realistisch?

Der von der Europäischen Kommission eingereichte Vorschlag wurde im Juli dieses Jahres vom zuständigen Binnenmarktausschuss für Umwelt und Verbraucher abgelehnt. Der Ausschuss sieht das Erreichen eines höheren Verbraucherschutzniveaus eher in einer Annäherung der jeweiligen nationalen Rechte. Ein zusätzliches optionales Recht, wie es das Gemeinsame Europäische Kaufrecht darstellt, würde nur weitere Unsicherheiten schaffen, so die Begründung des Binnenmarktausschusses für Umwelt und Verbraucher. Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament entscheiden nun über eine Einführung des GEK.