Während Shops wie der Software-Fachhandel www.originalsoftware.de Kunden nicht auf die Echtheit ihrer Produkte hinweisen müssen, haben zahlreiche Händler bei Ebay oft nicht das Vertrauen der Kunden, so dass sie auf einen derartigen Hinweis nicht verzichten wollen. Das hat das Landgericht Frankfurt a.M. jetzt jedoch für unzulässig erklärt. Aussagen wie „Ich garantiere für die Echtheit der Ware“ suggerieren dem Käufer, er erhalte bei einem Kauf in dem Shop einen Vorteil. Verkäufer sind grundsätzlich aber ohnehin verpflichtet, Originalware zu liefern. Echtheitsversprechen täuschen jedoch ein „Mehr“ an Leistung vor, das vertraglich und gesetzlich geschuldet ist. Das Gericht verwies zudem darauf, dass sich Shops mit solchen Angaben gegenüber ihren Mitbewerbern einen ungerechtfertigten Vorteil verschaffen.