Nicht immer erhalten Shopbetreiber reklamierte Ware so zurück, wie sie sich das vorstellen. Oftmals kommt das Produkt ohne Originalverpackung zurück ins Lager, so dass dies neu aufbereitet und wieder frisch verpackt werden muss. Einige Händler haben daher die Regelung in ihren AGB, dass sie einen Widerruf mit fehlender Originalverpackung nicht akzeptieren. Dürfen Shopbetreiber das?

Widerruf abgelehnt: Verbraucherzentrale mahnt ab

Apple fiel vor kurzem durch genau diese Praxis auf: Wollten Kunden ein online erworbenes Produkt ohne Originalverpackung zurückgeben, wurde der Widerruf abgelehnt. Das gefiel der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen überhaupt nicht. Sie stufte das Vorgehen als kritisch ein, da Apple die Rückgabe von Ware an die Verpackung knüpfe. Damit sei das Widerrufsrecht mit weiteren Bedingungen verbunden, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.

Die Verbraucherzentrale mahnte daher den Elektronikkonzern ab und wollte so die Abschaffung der verbraucherfeindlichen Klauseln in den AGB bewirken. Wie hat Apple reagiert?

Apple überarbeitet AGB

Apple zeigte sich einsichtig und gab eine Unterlassungserklärung ab. Kunden, die fortan Produkte im Onlineshop von Apple kaufen, können diese retournieren, ohne dass sie noch über die Originalverpackung verfügen.

In diesem Zuge passte Apple auch weitere von der Verbraucherzentrale bemängelte Punkte in den AGB an. So schränkten die AGB u.a. die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern beim Erwerb von mangelhaften Produkten ein. Apple erlegte den Kunden die Pflicht auf, sich „so bald wie möglich“ zu melden, sobald sie einen Mangel an ihrem Produkt feststellen. Das Gesetz sieht das so jedoch nicht vor.

Fehlende Originalverpackung kein Grund für Ablehnung von Widerruf

Shopbetreiber, die einen Widerruf ablehnen, da das Produkt nicht in der Originalverpackung zurückgekommen ist, sollten jetzt ihr Vorgehen sowie die AGB anpassen. Der Fall von Apple hat gezeigt, dass Produkte nicht in der ursprünglichen Verpackung zurück an den Händler geschickt werden müssen. Verbraucher müssen bei einer Retoure lediglich sicher gehen, dass sie das Produkt transportsicher verpacken und so für einen gefahrlosen Versand zurück zum Händler sorgen. Damit dürfen Shopbetreiber die Retoure an keine weiteren Bedingungen knüpfen als die im Gesetz beschriebenen.