Im grenzüberschreitenden Handel sind Verbraucher noch nicht so geschützt, wie die Gesetze das vorsehen. Die Europäische Kommission schätzt den Schaden, den Konsumenten so bisher erlitten haben, auf 770 Millionen Euro. Damit das nicht so weitergeht, soll die sogenannte „Consumer Protection Cooperation“ novelliert werden. Nationale Behörden sollen es dann selbst in der Hand haben, unrechtmäßig handelnde Webseiten zu sperren. Verbraucherschutzbehörden in Deutschland könnten damit bald befugt sein, Onlineshops zu schließen.

Verbraucherschutz effizienter gestalten

Fällt eine Webseite oder ein Onlineshop negativ auf, da diese bzw. dieser mit Verbrauchern unzulässig Geschäfte schließt, müssen Behörden bisher stets den Weg über eine Klage gehen. Das ist zeit- und kostenaufwendig. Die geplante Novellierung der „Consumer Protection Cooperation“ soll das jetzt ändern. Nationale Behörden sollen dann ohne gerichtliche Anordnungen Shops schließen können. Diese Befugnis soll den Verbraucherschutz effizienter machen. Darauf haben sich das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten geeinigt.

Das sollen Verbraucherschutzbehörden bald können

Ausgestattet mit den neuen Rechten sollen nationale Behörden über „Mindestbefugnisse“ verfügen. Es ist davon auszugehen, dass dieser Begriff weit ausgelegt werden kann. So dürften Verbraucherschutzbehörden bald befugt sein, Webseiten, Domains und Konten zu sperren. Darüber hinaus sollen Behörden dann auch das Recht haben, Anordnungen gegenüber anderen abzugeben.

Klageweg wird überflüssig

Diese Maßnahme dürfte den Verbraucherschutz deutlich vorantreiben. Eigentlich sind diese Maßnahmen nichts Neues. Bisher können über den Klageweg dieselben Maßnahmen vorgenommen und umgesetzt werden. Der Weg über das Gericht soll jetzt aber wegfallen und die Durchsetzung von geltendem Recht beschleunigen. Verbraucher dürften so bald beim grenzüberschreitenden Handel besser geschützt sein.

Eingriff in die Berufsfreiheit?

In der zweiten Jahreshälfte 2019 soll die Novellierung der Verordnung in Kraft treten. Ob die neue Gesetzeslage in Deutschland überhaupt rechtlich umgesetzt werden kann, muss sich erst noch zeigen. Denn: Die Sperrung eines Onlineshops kann in bestimmten Fällen einer Gewerbeuntersagung entsprechen. Damit läge dann ein Eingriff in die Berufsfreiheit vor. Auch ist noch zu klären, wie sich Händler bei einer Sperrung wehren können und wer die handelnden Behörden überwacht. Diese und weitere rechtliche Fragen müssen vor Einsatz der neuen Verordnung daher erst noch geklärt werden.

Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüßt stärkeren Verbraucherschutz

Die Bundeszentrale für Verbraucherschutz ließ in einem ausführlichen Statement wissen, dass sie eine rigidere Vorgehensweise gegen Rechtsverstöße im Verbraucherhandel begrüßt. Vorerst will sie aber weiter den Weg über eine Klageerhebung gehen.