DHL hat zum 1. Juli ein Rücksendeentgelt in Höhe von 4 Euro pro Sendung eingeführt. Dieses Entgelt muss immer dann gezahlt werden, wenn die Sendung ohne ein Verschulden der DHL an den Versender zurückgeschickt werden muss. Was bedeutet das für Online-Händler? Für jedes Paket, das der Kunde nicht behält, also beispielsweise die Annahme verweigert, nicht erreichbar ist oder die falsche Adresse angegeben hat oder die Lagerfrist des Pakets überschritten wird, werden pauschal 4 Euro für den Rückversand von der DHL erhoben, für die Onlineshops aufkommen müssen.

Fraglich ist, ob das Rücksendeentgelt Verbrauchern rechtlich auferlegt werden kann. Eine Form der Strafzahlung für Kunden bei einem Widerruf oder einer Rückgabe ist unzulässig, da Verbraucher ihr Recht darauf frei ausüben dürfen müssen und nicht durch etwaige Strafgebühren davon abgehalten werden dürfen. Dem Gesetzeslaut nach können die „regelmäßigen Kosten“ für eine Rücksendung im Falle eines Widerrufs oder einer Rückgabe auf den Verbraucher übertragen werden, wenn, vereinfacht dargestellt, der Preis der zurückzuschickenden Sache den Betrag von 40 Euro nicht übersteigt und dies durch eine Vereinbarung, meist in Form der AGB, mit dem Kunden abgesprochen ist. Wertet man die 4 Euro als „regelmäßige Kosten der Rücksendung“, hat der Online-Händler unter Umständen die Möglichkeit, das Rücksendeentgelt dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Etwas einfacher wird der Fall für Onlineshops, wenn Kunden eine falsche Adresse angegeben haben und die Sendung daher zunächst zurückgeht, um dann erneut an die richtige Adresse verschickt zu werden. Dann ist es denkbar, dass Händler einen Schadensersatzanspruch gegenüber den Kunden in Höhe der 4 Euro haben. In allen hier geschilderten Fällen gibt es jedoch bisher keine Rechtsprechung, so dass finale Urteile noch abzuwarten sind.