Der Einsatz von Gütesiegeln und Auszeichnungen ist für Online-Händler heute eine essentielle Marketing-Maßnahme, um Kunden zu gewinnen und die Konversionsrate hoch zu halten. Auch Prüfsiegel werden dabei gern von Webshops verwendet, um gezielt bestimmte Produkte zu bewerben. Wie steht es jedoch um die rechtliche Zulässigkeit von Kennzeichnungen für werbliche Zwecke? Darf die CE-Kennzeichnung „CE-geprüft“ von Händlern als Werbung verwendet werden? Mit dieser Frage hatte sich jetzt das LG Landau zu beschäftigen.

„CE-geprüft“ als Werbung zulässig?

In dem zu behandelnden Fall hatte ein Händler, der Geschirrspüler verkauft, eine Werbung im Internet geschaltet, die mit der Kennzeichnung „CE-geprüft“ für seine Maschinen warb. Hierfür wurde der Händler verklagt. War die Werbung mit der Kennzeichnung „CE-geprüft“ wettbewerbswidrig? Dazu hatte das Gericht zunächst zu klären, wofür die CE-Kennzeichnung steht. Die Kennzeichnung verweist darauf, dass Produkte bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen. Bei einem Vertrieb der Produkte im Europäischen Binnenmarkt muss die CE-Kennzeichnung vom Hersteller angebracht werden. Damit handelt es sich bei „CE-geprüft“ um kein Prüfsiegel, sondern um ein sogenanntes Verwaltungszeichen, das lediglich die Freiverkehrsfähigkeit von Produkten bescheinigt. Darüber hinaus wird es nicht durch die Prüfung einer unabhängigen Stelle verliehen, da Hersteller die CE-Kennzeichnung selbst angeben, wenn ihre Produkte der Verordnung entsprechen.

CE-Kennzeichnung irreführend und wettbewerbswidrig

Da die CE-Kennzeichnung vom Händler in der Werbung jedoch so verwendet wird, als ob es sich um ein von unabhängiger Stelle vergebenes Siegel handelt, entschied das Landgericht Landau, dass die Werbeaussage „CE-geprüft“ irreführend und damit wettbewerbswidrig sei. Das Gericht begründete seine Entscheidung weiter, indem es darauf verwies, dass die CE-Kennzeichnung eine Selbsterklärung des Herstellers sei und sich als Verwaltungszeichen lediglich an die Verwaltungsbehörden richte.

Weiter führte das LG Landau in seinem Urteil aus, dass die CE-Prüfung auch nicht durch die für Geschirrspüler durchgeführte GS-Prüfung des TÜVs erfolge. Die GS-Prüfung würde separat von der CE-Prüfung durchgeführt.