Das CE-Kennzeichen sorgt bei Verbrauchern nach wie vor für Verwirrung. Vielen ist unklar, ob es sich dabei um ein offizielles Prüfsiegel handelt, das dem Shop eine bestimmte Qualität nachweist. Urteile vom LG Landau und OLG Düsseldorf haben gezeigt: Mit der Aussage „CE-geprüft“ darf nicht geworben werden. Wie sollten Händler daher das Kennzeichen im Onlineshop platzieren? Ist eine Positionierung neben klassischen Prüfsiegeln erlaubt?

CE-Kennzeichen als Prüfsiegel?

Zur Erinnerung: Das CE-Kennzeichen ist kein Prüfsiegel im klassischen Sinne. Es ist eine Herstellererklärung, die die Einhaltung relevanter Sicherheitsstandards von Produkten belegt. Damit ist es ein sogenanntes Verwaltungszeichen, das die Freiverkehrsfähigkeit von Produkten bescheinigt. Das Zeichen wird dabei nicht durch die Prüfung einer unabhängigen Stelle verliehen. Hersteller geben die CE-Kennzeichnung selbst an, wenn ihre Produkte den entsprechenden Verordnungen entsprechen.

Die Platzierung von „CE-geprüft“ oder „CE-zertifiziert“ im Onlineshop ist daher mit Vorsicht zu wählen, um eine Irreführung der Verbraucher zu vermeiden. Dürfen Shopbetreiber das Zeichen also neben Prüfsiegeln positionieren?

CE-Kennzeichen: rechtskonform einsetzen

Sinngemäß und designtechnisch betrachtet ist eine Platzierung neben Prüfsiegeln durchaus nachvollziehbar. Warum ein Kennzeichen im Shop alleinstehend positionieren, wenn es neben erworbenen Zertifikaten oder Gütesiegeln ideal platziert ist?

Problematisch ist hierbei, dass eine unmittelbare Nähe zu Prüfsiegeln von Verbrauchern missverstanden werden kann. Prüfsiegel werden von Shopbetreibern in der Regel zu Werbezwecken verwendet, so dass ein „CE-geprüft“ in diesem Kontext als irreführend bewertet werden könnte. Die beiden Urteile zur Verwendung des CE-Kennzeichens haben verdeutlicht, dass dies nicht zu werblichen Aussagen genutzt werden darf, da so eine objektiv nicht vorhandene Autorität vorgetäuscht wird. Konsumenten wird eine objektiv durchgeführte Prüfung durch fachkundige Dritte suggeriert, die jedoch nicht, wie bei klassischen Prüfsigeln, stattgefunden hat.

Eine Platzierung des CE-Kennzeichens in unmittelbarer Nähe zu Werbung mit echten Prüfsiegeln ist daher irreführend und wettbewerbswidrig.

Fazit

Entscheiden sich Shopbetreiber für eine Platzierung von „CE-geprüft“ im eigenen Shop, sollte dies nicht in der Nähe erworbener Gütesigel erfolgen. Da die Verwendung des Kennzeichens sowohl als Text als auch als Grafik in den meisten Fällen verwirrend für Verbraucher ist, empfiehlt es sich, auf das CE-Kennzeichen gänzlich zu verzichten.