Seit 1. August gilt die sogenannte Button-Lösung. Was heißt das für Verbraucher und Onlineshop-Betreiber?

Verbraucher sind fortan vor Abo- und Kostenfallen im Web geschützt, da Zahlungsabschlüsse online nun transparenter und benutzerfreundlicher gekennzeichnet sein müssen. Kunden müssen nun explizit bestätigen, dass
sie ein Zahlungsgeschäft tätigen wollen.
Für Online-Shops bedeutet das, dass sie alle wichtigen Informationen über den Abschluss des Vertrags eindeutig darstellen müssen. Kunden müssen sich also bewusst sein, dass sie durch das Klicken auf einen Bestell-Button zur Zahlung verpflichtet sind.  Shop-Betreiber sind daher angehalten, Buttons mit Ausdrücken wie „Zahlungspflichtig bestellen“, „Kostenpflichtig bestellen“, „Kaufen“  oder „Zahlungspflichtigen Vertrag abschließen“ zu beschriften. Nur auf  diese Weise können Händler online Verträge mit Kunden schließen und gleichzeitig Abmahnungen sowie Klagen entgehen.