Händler greifen auf eine Vielzahl von Marketing-Kniffen zurück, um Verkäufe, Ausverkäufe und Restposten besonders attraktiv erscheinen zu lassen und so schnell und gewinnbringend die Ware an den Mann zu bringen. Bei Kunden besonders beliebt sind Outlets, da hier oft Markenprodukte zu Schnäppchenpreisen erworben werden können. Wann aber dürfen Shopbetreiber die Bezeichnung Outlet überhaupt verwenden? Kann jeder seinen Abverkauf als Outlet betiteln? Wann ist die Bezeichnung Outlet rechtlich zulässig?

Einzelhandelsgeschäft als Outlet?

Was ist eigentlich ein Outlet? Wurde der Begriff anfangs nur von Händlern verwendet, wenn ein Fabrikverkauf stattfand, findet sich heute immer öfter auch im Netz die Bezeichnung Outlet. Dass es sich dabei nicht mehr um einen klassischen Outlet-Verkauf in einer Fabrikhalle handelt, liegt auf der Hand. Können aber auch Einzelhandelsgeschäfte den Begriff Outlet nach Belieben verwenden? Das hatte jetzt das Landgericht (LG) Berlin zu entscheiden.

Eine Webseitenbetreiberin bot auf ihrer Seite den Verkauf von Markenparfüms verschiedener Firmen an und bewarb diesen unter anderem mit den Worten „ausgewählte Markenparfüms im Parfüm Outlet“. Die Parfüms konnten von interessierten Verbrauchern in einem Einzelhandelsgeschäft erworben werden, nicht in einem Fabrikverkauf. Die Webseitenbetreiberin musste sich vor dem LG Berlin verantworten.

Bezeichnung Outlet als Irreführung?

Das Gericht gab in seiner Entscheidung an, dass die Bezeichnung Outlet oder Factory Outlet einen Fabrikverkauf betitelt. Verbraucher gehen daher in der Regel davon aus, im Gegensatz zum Einzelhandel günstigere Preise vorzufinden. Daher wurde der angepriesene Verkauf der Webseitenbetreiberin als irreführend eingestuft. Dass sich im Netz zahllose Händler als Outlet bezeichnen, spielt laut des Gerichts keine Rolle. Verbraucher verstehen unter der Bezeichnung Outlet nach wie vor einen Fabrikverkauf und nicht einen Verkauf in einem Einzelhandelsgeschäft.

Vorsicht vor der Bezeichnung Outlet

Auch wenn es verlockend erscheint, einen Verkauf im Einzelhandel als Outlet zu bezeichnen, Händler sollten bei der Bezeichnung von Verkaufsaktionen oder Verkaufsflächen Vorsicht walten lassen. Die Entscheidung des LG Berlin hat gezeigt, dass auch wenn sich eine Vielzahl von Shops als Outlet bezeichnet, der Begriff nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig ist. Einen Verkauf im Einzelhandel als Outlet zu bezeichnen ist daher irreführend und täuscht potenzielle Kunden. Die Folge können teure Abmahnungen sein.

Handelt es sich also nicht um einen Fabrikverkauf, sollten Shopbetreiber stattdessen lieber auf andere Bezeichnungen setzen. Begriffe wie Sale oder Sonderangebot generieren oft eine ähnliche Aufmerksamkeit bei Kunden und lassen so auf rechtlich zulässigem Weg den gewünschten Absatz erwirtschaften.