Die Internationalisierung des Online-Handels schreitet weiter voran: Mehr und mehr Händler bieten an, ihre Ware auch ins Ausland zu liefern. Hiervon profitieren sowohl die Konsumenten, die aus einer wachsenden Zahl von Angeboten wählen können, als auch die Shops selbst, die weltweit Kunden gewinnen. Nicht immer einfach gestaltet sich dabei die Bestimmung der konkreten Auslandsversandkosten. In vielen Fällen ist es für Shopbetreiber schlichtweg nicht möglich, Kunden den exakten Preis für den Versand im Voraus zu nennen. Händler versehen daher Produkte oft mit dem Hinweis, dass Informationen zu den Auslandsversandkosten „auf Anfrage“ erhältlich sind. In welchen Fällen ist eine derartige Vorgehensweise erlaubt?

Wann sind Versandkosten konkret aufzuführen?

In Deutschland sind Online-Händler in der Regel angehalten, die Versandkosten zu nennen. Wie steht es um Auslandsversandkosten? Die Preisangabenverordnung und das UWG verpflichten Händler, Versandkosten in ihren Shops anzugeben. Gleichzeitig findet sich jedoch die Ausnahme, dass diese nicht aufgeführt werden müssen, wenn sie nicht vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können. In solchen Fällen genügt die Angabe, dass solche Kosten anfallen.

Auslandsversandkosten: Preise für Versand in EU zumutbar

Das KG Berlin hatte sich jetzt mit einem Fall zu beschäftigen, der die Verpflichtungen der Händler bezüglich der Angabe von Auslandsversandkosten klärt. In dem Fall bot ein Shop Produkte mit dem Hinweis an, dass ein Verkauf nach Europa, die USA, Japan, Australien und Kanada erfolge. Die Versandkosten innerhalb Deutschlands beliefen sich auf 4,90 Euro, „Versand Europa/Welt auf Anfrage“. Ein Konkurrent stufte die unkonkreten Angaben zu den Auslandsversandkosten als wettbewerbswidrig ein und mahnte den Händler ab.

In seiner Entscheidung verwies das Gericht darauf, dass es zwar die Ausnahme gäbe, dass Händler keine Angaben machen müssen, wenn sie keine brauchbare Kosten-Vorausrechnung erstellen können, eine Kostenangabe innerhalb der Europäischen Union sei jedoch auch ohne unzumutbaren Aufwand möglich. Durch die zum großen Teil angeglichenen wirtschaftlichen Bedingungen in der EU sei daher ein konkreter Preis für den Versand zu nennen.

Zusätzlich ließ das KG Berlin wissen, dass das Fehlen von Auslandsversandkosten in einem Shop keine Bagatelle sei, da es sich dabei um eine im Gesetz vorgeschriebene Pflicht handele, die nicht einfach ignoriert werden kann.

Online-Händler in der Pflicht

Auch wenn es Zeit und Mühe kostet, Online-Händler stehen in der Pflicht, Versandkosten in der EU konkret auszuweisen. Ein Versand in die USA, nach Australien oder Asien wiederum ist für Shopbetreiber schwierig im Voraus zu berechnen, so dass in der Regel hier kein fester Preis genannt werden muss.