Neben Händlern und Verbrauchern finden sich auf dem Marktplatz eBay auch sogenannte Abbruchjäger. Diese bieten mit niedrigen Beträgen auf Auktionen und hoffen dann auf einen Abbruch durch den Verkäufer, da dieser befürchtet, nicht die gewünschte Summe mit seinem Angebot erzielen zu können. Verkaufsabbrüche sind jedoch nur in seltenen Fällen erlaubt. Daraus wollen die Abbruchjäger Profit schlagen. Bricht der Anbieter den Verkauf vorzeitig ab, klagen Abbruchjäger anschließend auf Schadensersatz. Einige dieser Fälle sind dabei bereits vor Gericht gelandet, bisher konnte jedoch noch von keiner Instanz ein Rechtsmissbrauch durch die Abbruchjäger festgestellt werden. Das könnte sich jetzt durch ein anstehendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ändern.

Schadensersatz für Verkaufsabbruch?

Was hat sich in dem betreffenden Fall ereignet? Ein Verkäufer wollte im Januar 2012 ein gebrauchtes Motorrad versteigern, das er mit einem Startpreis von einem Euro bei eBay einstellte. Ein Abbruchjäger bot den Mindestbetrag von einem Euro, woraufhin der Verkäufer die Auktion abbrach. Darauf hatte der Abbruchjäger gewartet: Laut Einschätzung sollte das Motorrad einen Wert von 4900 Euro aufweisen, der jetzt als Schadensersatz eingefordert wurde.

Das Landgericht (LG) Görlitz hatte sich zunächst mit dem Fall auseinanderzusetzen und fand eine Reihe von Indizien, die den Bieter verdächtig machten. Hinter mehreren Accounts und E-Mail-Adressen getarnt hatte dieser bereits mehrfach versucht, Schadensersatz einzuklagen. Darüber hinaus fanden sich zahlreiche von ihm abgegebene Angebote auf eBay im Gesamtwert von 215.000 Euro.

Auch der genaue Ablauf bis zum Einreichen der Klage ist mehr als zweifelhaft: So hatte der Verkäufer das Angebot zunächst mit fehlerhaften Daten bei eBay eingestellt, worauf der Kläger bot. Dieses Angebot wurde dann jedoch wie geschildert abgebrochen. Es wurde dann jedoch erneut, diesmal mit korrekten Daten, eingestellt und fand auch einen legitimen Käufer. Auf dieses Angebot hatte der Kläger nicht mehr geboten. Es dauerte ein halbes Jahr bis dann der Betrieb des Vaters, über den das eBay-Konto lief, Klage einreichte.

Nun lag der Fall dem BGH vor. Die bisherige Rechtsprechung konnte keinen Rechtsmissbrauch durch die Abbruchjäger feststellen, so dass Verkäufer oft viel Geld verloren. Der aktuelle Fall könnte jedoch zum allerersten Mal ein anderes Ergebnis hervorbringen. Diverse Medien erwarten, dass dem Bundesgerichtshof zum ersten Mal genügend Indizien vorliegen, um ein rechtlich unzulässiges Verhalten des Abbruchjägers festzustellen. Ein höchstrichterliches Urteil in dieser Angelegenheit könnte diesem Vorgehen einen Riegel vorschieben. Das Urteil ist für den 24. August angesetzt.

Abbruchjäger: BGH nicht mit erster Entscheidung

Der BGH beschäftigt sich nicht zum ersten Mal mit Abbruchjägern auf eBay. In einem vorherigen Fall hatte ein Verkäufer einen Gebrauchtwagen bei eBay angeboten. Auch hier war der Startpreis auf einen Euro festgesetzt. Kurz nach Start der Auktion und einem Gebot eines Abbruchjägers hatte der Verkäufer das Angebot jedoch abgebrochen, da er den Wagen außerhalb des Marktplatzes hatte verkaufen können. Der Bietende ging vor Gericht und bekam den gewünschten Schadensersatz zugesprochen. Das Gericht ging davon aus, dass der Kaufvertrag wirksam geschlossen wurde und ein Abbruch der Auktion nicht gerechtfertigt war.