Bundesgerichtshof: Ist ein Opt-In für mehrere Werbekanäle erlaubt?

Bundesgerichtshof: Ist ein Opt-In für mehrere Werbekanäle erlaubt?

Wollen Online-Händler ihren Kunden Werbung zuschicken, müssen sie strenge gesetzliche Anforderungen erfüllen. Dabei haben zahlreiche Urteile in den letzten Jahren gezeigt: Versenden Shopbetreiber werbliche Mails an Verbraucher, ohne dass diese dazu eingewilligt haben, drohen ihnen teure wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Klagen. Bei den zahlreichen verschiedenen Kanälen, die Händler nutzen, fragen sich jedoch viele: Wie viele Einwilligungen des Kunden brauche ich eigentlich? Diese Frage hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil beantwortet. Worauf sollten Händler achten?

nello one: Konkurrenz für Amazon Key?

nello one: Konkurrenz für Amazon Key?

Als Amazon im letzten Jahr den Amazon Key einführte, hielt sich die Begeisterung der Verbraucher in Grenzen. Die Innovation für die letzte Meile wirkte zu nah am Kunden und fand daher nur bedingt Akzeptanz. Das hat jedoch ein deutsches Startup nicht davon abgehalten, mit „nello one“ eine ähnliche Variante auf den Markt zu bringen. Was erwartet Paketzusteller und Online-Shopper?

Verbraucher-Studie: Das erwarten Kunden von Shops

Verbraucher-Studie: Das erwarten Kunden von Shops

Payment, Versand und Angebot: Verbraucher erwarten immer Neues von Shopbetreibern. Wie sehen die derzeitigen Anforderungen an Händler aus? Was erwarten Kunden von einem Einkauf im Web? Was erhoffen sich von einem Einkauf im Geschäft? Wir werfen einen Blick auf aktuelle Zahlen des Adyen Retail Report 2018.

Amazon Dash Button: Gericht erklärt Bestellungen per Knopfdruck für unzulässig

Amazon Dash Button: Gericht erklärt Bestellungen per Knopfdruck für unzulässig

Als Amazon 2016 hierzulande den Dash Button auf die Kunden losließ, war der Aufschrei der Verbraucherschützer groß. Denn: Die Arbeitsweise des innovativen Knopfes entspricht nicht den deutschen Gesetzesanforderungen. Bisher gab es jedoch keine Rechtsprechung dazu. Das ist jetzt jedoch vorbei. Das Landgericht München hat den Button für unzulässig erklärt. Ist Amazons Innovation bald Geschichte?